Allgemeine Berichte | 23.10.2023

Meldepflicht für Schweine, Schafe und Ziegen

Kreis Ahrweiler. Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben sind Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen nun verpflichtet, den Abgang von Tieren offiziell zu melden. Diese Verpflichtung galt zuvor lediglich für Stichtagsmeldungen und Zugangsmeldungen. Die erweiterte Meldepflicht betrifft sowohl Hobbytierhalter als auch Unternehmen im Viehhandel und Viehsammelstellen. Dies wurde durch das Veterinäramt des Kreises Ahrweiler bekanntgegeben.

Die Daten der betreffenden Tiere müssen innerhalb von sieben Tagen nach ihrem Verlassen des Betriebs in die Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) online eingetragen werden. Bei der Registrierung jedes Abgangs sind Informationen wie die Anzahl der abgegebenen Tiere, das Abgangsdatum sowie die tierseuchenrechtliche Registrierungsnummer des abgebenden und des aufnehmenden Betriebs anzugeben.

Es ist jedoch zu beachten, dass diese Neuerung ausschließlich für lebende Tiere gilt, einschließlich Schweine, Schafe und Ziegen, die zum Schlachthof transportiert werden. Tiere, die vor Ort im Betrieb geschlachtet werden oder verenden, müssen nicht gemeldet werden.

Wichtig ist, dass die Pflicht zur Führung eines Bestandsregisters gemäß der Viehverkehrsverordnung weiterhin in Kraft bleibt. Zu- und Abgänge müssen nach wie vor in diesem Register dokumentiert werden.

Weitere Informationen sind online verfügbar unter:

https://www.hi-tier.de/info04.html (für die Schweine-Datenbank)

https://www.hi-tier.de/info08.html (für die Schaf- und Ziegen-Datenbank)

Für Auskünfte steht auch der Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V. zur Verfügung, erreichbar telefonisch unter 0671 / 886020 oder per E-Mail an Team@lkv-rlp-saar.de.

BA

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