Allgemeine Berichte | 25.02.2026

Das Bürgernetzwerk Pro Rheintal hat ein Rechtsgutachten zum Thema „Schutz vor Bahnlärm“ in Auftrag gegeben

Menschen vor Bahnlärm schützen

Schutz vor Bahnlärm könnte ultimativ, wie an Flughäfen, ein Nachtfahrverbot bedeuten.

Region. Das Gutachten ist ein Aufruf zu einem Umdenken im Lärmschutz. Bestehende Gesetze und Lärmschutzpraktiken hinken seit Jahrzehnten der realen Verkehrs- und Lärmbelastung und dem wirksamen Schutz dagegen hinterher.

Sie ignorieren weitgehend die gesundheitlichen Effekte, die von der aktuellen Lärmwirkungsforschung in dutzenden von Studien und Berichten ausführlich beschrieben wurden.

Ansätze wie eine Gesamtlärmberücksichtigung hängen seit 2014 in den Koalitionsverträgen fest, ohne weitere Fortschritte. Initiativen wie Pro Rheintal und die IG BOHR (Interessen-Gemeinschaft Bahnprotest an Ober- und Hochrhein) haben mit der Abschaffung des Schienenbonus bewiesen, auf welch tönernen Füßen diese Lärmgesetze stehen.

„Der Schutz der Lebensvoraussetzungen ist oberste Pflicht der Gemeinschaft, um ihr eigenes Existenzrecht über das Existenzrecht jedes/r Einzelnen zu sichern.“

Pro Rheintal hat die gesammelten Erkenntnisse und Forschungsergebnisse zum Schutz vor Bahnlärm in einem Dossier zusammengefasst. Parallel dazu lässt Pro Rheintal derzeit ein Rechtsgutachten erstellen. Darin geht es um die Diskrepanz zwischen der Höhe der tatsächlichen Belastungen und den von der Lärmwirkungsforschung immer weiter abgesenkten Auslösewerten für Lärmschutzmaßnahmen. Das hat das Bundesverwaltungs¬gericht in mehreren Entscheidungen deutlich herausgestellt. Die Menschen müssen vor konkreten Gesundheitsgefahren geschützt werden und privates Wohneigentum muss nutzbar erhalten werden.

Der Bahnverkehr konzentriert sich immer mehr auf einzelne Güterverkehrs-korridore. Die Güterzüge fahren schneller, die Zugfolgen wurden dichter und die Güterzüge sind länger, schwerer und lauter als jemals zuvor. Dies hat dramatische Steigerungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner durch Lärmemissionen, Feinstaub und Unfallgefahren zur Folge. Der Gesetzgeber hat bis heute darauf nicht angemessen reagiert.

Mit der jetzt geplanten Generalsanierung der rechtsrheinischen Bahnstrecke ist ohne die erforderlichen Schutzmaßnahmen ein weiteres Anwachsen von Lärm und Verkehrsbehinderungen zu befürchten. Die Lebens- und Arbeitsqualität, die touristische Aufenthaltsqualität sowie der Genuss der einzigartigen Kulturlandschaft sind bereits heute empfindlich gestört. Der Lärm ist eine bedeutende Ursache für die sich abzeichnende Abwärtsspirale aus Wegzug, Leerstand und mangelnder Investitionstätigkeit. Das alles führt zu fehlenden Erwerbsmöglichkeiten, Leerständen, Schließungen von Unternehmen und Abwanderung von Personal sowie zu Umsatzeinbrüchen bei Tourismus und Winzern.

Auch der weitere Zerfall von Baudenkmälern mangels Nutzung sowie die mögliche Aberkennung des UNESCO-Welterbestatus (Rote Liste) sind zu befürchten. Die UNESCO rügt in ihrem letzten Bericht die Tatsache, dass die schon 2002 versprochenen Maßnahmen zur Reduktion von Schienenlärm bis heute, also mehr als 20 Jahre danach, keinen spürbaren Erfolg gebracht haben, und fordert daher schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Güterzüge zwischen Rüdesheim/Bingen und Koblenz (möglichst auf 50 km/h).

Frank Gross von Pro Rheintal fügt an: „Es geht nicht um die normalen Fahrgeräusche der Bahn. Personenzüge und intakte Güterzüge stören kaum jemanden. Es geht um technische Defekte an Schienen und Rädern und um zu hohe Geschwindigkeiten in Wohnbereichen. Es macht keinen Sinn, Millionen für eine Bundesgartenschau auszugeben, um den Besuchern zu demonstrieren, wie laut es im Rheintal ist oder gar wie schwer es ist, hierhin zu gelangen, weil die Generalsanierungen dann noch im vollen Gange sind – was zu befürchten steht.“

Weitere Informationen: Pro Rheintal e. V. Bürgernetzwerk - Frank Gross, 1. Vorsitzender - Simmerner Straße 12 - 56154 Boppard - Tel.06742 801069-0 - E-Mail:info@pro-rheintal.de

Pressemitteilung Pro Rheintal e. V. Bürgernetzwerk

Schutz vor Bahnlärm könnte ultimativ, wie an Flughäfen, ein Nachtfahrverbot bedeuten. Foto: Pro Rheintal

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