Allgemeine Berichte | 04.02.2022

Kostenlose Radonmessungen in der Verbandsgemeinde Mendig

Messung des radioaktiven Edelgases Radon in Gebäuden

Mendig.In den Verbandsgemeinden Mendig und Nordpfälzer Land gibt es im Februar und März 2022 die Möglichkeit, sich für eine Radon-Messkampagne des Umweltministeriums anzumelden. Diese soll im April 2022 beginnen. Zielgruppe für die Messkampagne sind Bewohner von Privatwohnungen sowie Verantwortliche für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude. Die Anzahl der Teilnehmer ist je Verbandsgemeinde auf 250 beschränkt. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Die Untersuchungsergebnisse werden nur anonymisiert an das Ministerium zurückgemeldet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Durchführung der Radon-Messungen soll mittels zwei aufeinander folgenden Halbjahresmessungen ab April 2022 in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen (Wohnhäuser, Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude) in den beiden Verbandsgemeinden Mendig und Nordpfälzer Land erfolgen. Mit den erhaltenen Messwerten sollen zudem Zusammenhänge zwischen dem geologischen Radonpotenzial und den Radonkonzentrationen in Häusern untersucht werden.

Anmeldung zu den Messungen

Für die Anmeldung zur Teilnahme bitte eine E-Mail an radon.rlp@envisoft.eu senden. Diese E-Mail muss den Vor- und Nachnamen des Ansprechpartners, die vollständige Adresse von Gebäude/Wohnung, sowie die E-Mail-Adresse enthalten. Über die Adressdaten wird geprüft, ob sich das Gebäude in einer der beiden Verbandsgemeinden befindet. Als Bestätigung der Anmeldung erhälten der Absender eine E-Mail-Nachricht.

Begründung und Ablauf

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz hatte in der Vergangenheit geologische Untersuchungen durchgeführt, ob gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Gebiete festzulegen sind (im Folgenden als Radonvorsorgegebiete bezeichnet), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschreitet. Das Kriterium für ein Radonvorsorgegebiet ist in § 153 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt (auf 75% der Fläche mehr als 10% der Gebäude mit Überschreitungen des Referenzwertes). Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse wurden keine Vorsorgegebiete ausgewiesen. Um diese Festlegung zu überprüfen, sollen nun in den Verbandsgemeinden Mendig und Nordpfälzer Land Radon-Messungen in Häusern durchgeführt werden. Die Messung erfolgt in zwei jeweils sechsmonatigen Messkampagnen. Für die erste Messkampagne erhalten die Teilnehmer zwei Radondosimeter (bei Arbeitsstätten und öffentl. Gebäuden ggf. mehr), eine Aufstellanleitung, ein Messprotokoll, sowie einen Fragebogen. Nach sechs Monaten erhalten Sie eine Erinnerung zur Rücksendung der ersten beiden Dosimeter, sowie zwei neue Dosimeter nebst Messprotokoll. Den ersten Dosimetersatz senden Sie bitte mit Messprotokoll im beigefügten Rückumschlag wieder an die Versenderadresse zurück. Nach weiteren sechs Monaten erhalten Sie eine Erinnerung mit der Bitte auch den zweiten Dosimetersatz mit Messprotokoll wieder zurück zu senden. Die Teilnehmer bekommen ihre Messergebnisse nach der zweiten Messkampagne mitgeteilt. Hierzu gehört auch eine Bewertung dieser Messergebnisse sowie Vorschläge für Radon-Minimierungsmaßnahmen.

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zu den bisherigen Untersuchungen in Rheinland-Pfalz sind auf der Homepage der Radonberatungsstelle im Landesamt für Umwelt (https://lfu.rlp.de/de/arbeits-und-immissionsschutz/radoninformationen/radon-informationsstelle/) zu finden.

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