Allgemeine Berichte | 18.09.2026, 08:29 Uhr

Am 20. Oktober 2024 wurden am Rodder Maar zwei verbrannte Leichen gefunden:

Mord am Rodder Maar: BGH bestätigt Urteil

Foto: Winkler TV

Kreis Ahrweiler. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannes wegen zweifachen Mordes im Zusammenhang mit den im Oktober 2024 am Rodder Maar im Kreis Ahrweiler gefundenen Leichen weitgehend bestätigt. Die Revision des Angeklagten war lediglich in einzelnen Punkten erfolgreich. Das Landgericht Koblenz hatte den Mann im Oktober 2025 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Bei der Überprüfung des Urteils stellte der BGH keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Lediglich die Entscheidung über die Verzinsung von Ansprüchen zweier Adhäsionskläger wurde geändert. In allen übrigen Punkten wurde die Revision verworfen.

Die beiden verbrannten Leichen waren am 20. Oktober 2024 in der Nähe des Rodder Maars gefunden worden. Im Zusammenhang mit den Taten hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen eine 51-jährige Frau und einen 40-jährigen Mann erhoben. Den Angeklagten wurde in zwei Fällen gemeinschaftlicher Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Als mögliche Mordmerkmale wurden unter anderem Habgier und Heimtücke sowie die Absicht genannt, weitere Straftaten zu ermöglichen. Nach Angaben der Anklage standen die beiden Angeklagten in einer Beziehung.

Die 51-jährige Angeklagte soll Kontakt zu einem 61-jährigen Mann gehabt haben, der unter anderem aufgrund psychischer Erkrankungen unter Wahnvorstellungen litt. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gingen die Angeklagten davon aus, dass der Mann adeliger Herkunft sei und über ein beträchtliches Vermögen verfüge. Sie sollen beabsichtigt haben, sich sein mutmaßliches Vermögen und seine Wertgegenstände anzueignen. Am 16. Oktober 2024 sollen sie den 61-Jährigen unter einem Vorwand zu ihrer Wohnanschrift in Bad Breisig gelockt haben. Dort sollen sie ihn nach einem zuvor gefassten Tatplan mit einem Messer angegriffen, überwältigt und gefesselt haben. Anschließend soll der Mann mit einem Vorschlaghammer getötet worden sein.

Bei dem zweiten Opfer handelte es sich um einen 28-jährigen Mann, der über längere Zeit Sanierungsarbeiten im Haus der Angeklagten durchgeführt haben soll. Als Gegenleistung soll ihm die Übertragung der Erdgeschosswohnung und der anschließende Einzug zugesagt worden sein. Nach Darstellung der Anklage wollten die Angeklagten sich das Fahrzeug des Mannes aneignen und dessen Einzug verhindern. Deshalb sollen sie ihn am 19. Oktober 2024 unter einem Vorwand erneut zu ihrer Wohnanschrift gelockt haben. Dort sollen sie ihn ebenfalls angegriffen, überwältigt und gefesselt haben. Anschließend soll er mit einem Fausthammer getötet worden sein.

Noch am selben Abend sollen die Angeklagten die beiden Leichen mit dem Fahrzeug des 28-Jährigen zum Rodder Maar gebracht und dort in Brand gesetzt haben. Die Körper wurden am folgenden Morgen entdeckt. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens gegen die beiden Angeklagten sollte das Landgericht Koblenz entscheiden. ROB

Foto: Winkler TV

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