Allgemeine Berichte | 07.11.2023

Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die vor der Flut geplanten Arbeiten nun auf den Weg zu bringen

Mühlenteichbrücke soll 2024 teilerneuert werden

Bad Neuenahr-Ahrweiler.Die Mühlenteichbrücke in der Göppinger Straße im Stadtteil Heimersheim musste Anfang Juli 2020 für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden, weil Schäden im tragenden Gewölbe und folglich Einbrüche der Decke und Löcher in der Fahrbahn festgestellt wurden. Da lediglich ein Teil von den aus drei Teilbauwerken bestehenden Brückenbauwerk baufällig geworden war und sich ein vollständiger Neubau als u.a. wirtschaftlich nicht sinnvoll herausstellte, rückte die Idee einer Teilerneuerung in den Fokus, bei der nur der mittlere Teil, die Bogenbrücke aus Bruchsteinmauerwerk, abgebrochen und neu gebaut wird, während die Randstreifen für den Fußgängerverkehr nutzbar bleiben. Um auch eine Querungs-Möglichkeiten für Fahrzeuge beizubehalten, wurde im Vorfeld bereits ein Provisorium aus Stahlplatten hergestellt. Zur Mitte des dritten Quartals 2021 sollte die Entwurfsplanung durch das Ingenieurbüro Porz & Partner aus Bad Bodendorf fertiggestellt sein, damit diese in den Gremien beraten und bei Zustimmung entsprechende Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden können. Doch durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden diese Planungen unterbrochen und die geplanten Arbeiten zur Teilerneuerung konnten nicht umgesetzt werden. Da das Provisorium jedoch bereits hergestellt war und dieses die Flut nahezu schadlos überstanden hat, konnte der Verkehr in der Zwischenzeit ungehindert fließen. Nun ist die Zukunft der Mühlenteichbrücke wieder Thema in den städtischen Gremien. Mit Wiederaufnahme der Planungen stellte sich heraus, dass sich die ursprünglich kalkulierten Kosten durch Teuerungen u.a. bei Roh- und Baustoffen erhöht haben. Derzeit ist von Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 365.000 Euro auszugehen. Die Verwaltung prüft im Austausch mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), ob eine finanzielle Förderung in Frage kommt. Eine erneute Abwägung mit der vollständigen Erneuerung und alternativen Bauweisen ergab, dass sich die bereits 2020 avisierte Teilerneuerung nach wie vor bezüglich Kosten, Zeit und Arbeitsaufwand am vorteilhaftesten darstellt. Die Verwaltung strebte daher an, diese ursprüngliche Planung weiter zu verfolgen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 einzustellen. Der Haupt- und Finanzausschuss schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an und traf den erforderlichen Beschluss. BA

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