Aus dem Polizeibericht
Mutmaßlicher Kriegsverbrecher festgenommen
Neuwied. Die Bundesanwaltschaft hat am 30. September 2026 in Neuwied (Rheinland-Pfalz) den syrischen Staatsangehörigen Ibrahim A. festnehmen lassen. Die Festnahme erfolgte durch Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026.
Ibrahim A. steht im dringenden Verdacht, ein Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs begangen zu haben.
Nach den im Haftbefehl erhobenen Vorwürfen gehörte Ibrahim A. zunächst den staatlichen syrischen Streitkräften an. Spätestens im November 2012 soll er sich im Raum Homs einer oppositionellen Miliz angeschlossen und dort eine Führungsposition übernommen haben.
Im September oder Oktober 2015 soll Ibrahim A. gemeinsam mit weiteren Angehörigen der Miliz drei mutmaßliche Unterstützer des syrischen Regimes festgenommen haben. Den Gefangenen wird vorgeworfen, zu Geständnissen über angebliche Angriffe auf Mitglieder der Miliz gezwungen worden zu sein. Nach den Angaben im Haftbefehl wurden die drei Männer anschließend getötet. Ibrahim A. soll die Gefangenen dabei jeweils aus unmittelbarer Nähe in den Kopf geschossen haben.
Hintergrund der Vorwürfe ist der seit 2011 andauernde bewaffnete Konflikt in Syrien. Die Proteste gegen das syrische Regime wurden bereits ab Frühjahr 2011 durch staatliche Sicherheitskräfte gewaltsam bekämpft. Im weiteren Verlauf entwickelte sich der Konflikt zu einem großflächigen Bürgerkrieg zwischen staatlichen syrischen Kräften und verschiedenen bewaffneten oppositionellen Gruppierungen. ROB
Symbolbild. Foto: ROB