Veterinäramt MYK rät zur Tollwutimpfung für Hunde und Katzen
Nachgewiesener Tollwutfall in RLP
Kreis MYK. Im Rhein-Pfalz-Kreis wurde bei einem importierten Hund das Tollwut-Virus nachgewiesen.
Das Tier verstarb offiziellen Informationen zufolge bereits am 25. Januar. Tollwut ist weltweit weiterhin verbreitet, weshalb für die Einreise von Hunden und Katzen aus anderen Ländern hohe rechtliche Anforderungen gelten, um die Einschleppung der Krankheit zu verhindern. Deutschland ist seit 2008 frei von Fuchs-Tollwut, der klassischen Wild-Tollwut.
Der letzte Fall trat im Februar 2006 in Rheinland-Pfalz auf. Dennoch besteht durch die illegale Einfuhr von Hunden und Katzen aus Tollwutgebieten im Ausland das Risiko einer erneuten Einschleppung. Das Veterinäramt Mayen-Koblenz appelliert deshalb an alle Hunde- und Katzenhalter, ihre Tiere gegen Tollwut impfen zu lassen, insbesondere bei Kontakt zu aus Drittländern eingeführten Tieren.
Für den an Tollwut verstorbenen Hund im Rhein-Pfalz-Kreis lagen die erforderlichen Einreisedokumente vor. Diese umfassen die Kennzeichnung mit einem Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung, eine Antikörper-Titer-Untersuchung sowie eine dreimonatige Wartezeit vor der Einreise nach Deutschland.
Nach dem Tod des Tieres und dessen Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) wurde jedoch festgestellt, dass das Tier jünger war als in den Dokumenten angegeben. Aufgrund dieser Unstimmigkeit ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf illegale Einfuhr. Der Hund zeigte nach Ausbruch der Krankheit typische Verhaltensänderungen und neurologische Symptome wie ungerichtete Aggression, Angstverhalten, Krämpfe, Orientierungslosigkeit und Lähmungen, was zu Beißvorfällen in der Familie führte.
Weitere Fälle einer Tollwutinfektion wurden bisher nicht nachgewiesen. Allerdings musste die ungeimpfte Katze, die im gleichen Haushalt lebte und engen Kontakt zu dem Hund hatte, eingeschläfert werden. Alle Kontaktpersonen erhielten eine Tollwutimpfung.
BA
