Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord informiert:

Natura 2000 Bewirtschaftungsplanung

Für das Obere Mittelrheintal sowie die Mittel- und Untermosel

Natura 2000
Bewirtschaftungsplanung

V.li.n.re.: SGD Nord Mitarbeiter Naturschutz: Dr. Axel Schmidt, Annika Iannone, Volker Hartmann und Referatsleiter Dr. Roland Pietsch. Foto: SGD Nord

20.01.2018 - 13:15

Koblenz. Aktuell informierte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz über die Natura 2000 Bewirtschaftungsplanung für die Flusstäler von Rhein und Mosel. Insbesondere die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Vogelschutzgebiete „Mittelrheintal“ und „Mittel- und Untermosel“ wurden erstmals vorgestellt. Als Obere Naturschutzbehörde stellt die SGD Nord Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete auf und legt Maßnahmen zum Schutz gefährdeter, heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume fest. Rund 60 Vertreter der betroffenen Landkreise, Verbandsgemeinden sowie Verbände, Forstämter und Landwirtschaftskammern nahmen an der Veranstaltung teil. „Das Obere Mittelrheintal sowie die mittlere und untere Mosel mit ihren vielfältigen Lebensräumen, darunter klimatisch begünstigte Felsbiotope, Offenlandbereiche mit artenreichem Grünland und mageren Trockenrasen sowie ausgedehnte Heckenareale und Waldbereiche, bieten zahlreichen Vogelarten geeignete Lebensräume. Dies hat zur Ausweisung der Gebiete im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ geführt. Die SGD Nord ist für den Erhalt und die Entwicklung dieser Flächen verantwortlich“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann. Zu Beginn der durch den Referatsleiter der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Nord, Dr. Roland Pietsch, moderierten Veranstaltung, vermittelten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Nord einen Überblick über das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 und die Bewirtschaftungsplanung. Im Anschluss wurden die in den Vogelschutzgebieten des Mittelrhein- und Moseltals vorkommenden Vogelarten und deren Lebensraumansprüche sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz der Arten vorgestellt. In der Aussprache wurde deutlich gemacht, dass es sich bei den Bewirtschaftungsplänen um eine Fachplanung handelt, die zunächst keine Verpflichtungen für die einzelnen Flächeneigentümer und Bewirtschafter zur Folge hat. Weiterhin wurden verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung der in den Plänen vorgeschlagenen Maßnahmen diskutiert und Vorschläge zur Optimierung der Umsetzungsinstrumente gemacht. Die SGD Nord ist für die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne in den 22 in ihrer Zuständigkeit liegenden Vogelschutzgebieten verantwortlich. In elf Gebieten ist die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne bereits abgeschlossen. Für die zweite Hälfte werden derzeit die Informationsveranstaltungen für kommunale Planungsträger und Betroffene durchgeführt.


Hintergrund


Die Veranstaltung in Koblenz bildet einen von vier Terminen, die Betroffene über die Bewirtschaftungsplanung in Vogelschutzgebieten informieren sollen. Weitere Termine sind geplant für:

Die Vogelschutzgebiete „Ahrgebirge“, „Ahrmündung“, „Laacher See“ und „Unteres Mittelrheingebiet“ am Mittwoch, 21. Februar in Niederzissen sowie die Vogelschutzgebiete „Saargau Bilzingen/Fisch“ und „Wälder zwischen Wittlich und Cochem“ am Donnerstag, 15. März in Wittlich.

Pressemitteilung der

Struktur- und

Genehmigungsdirektion Nord

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Hansen, die für meine Statistik wichtigste Info war dabei ;-)...
Hansen:
Korrektur: Das war grausanste Folter und ein Femizid. Benennt es als das, was es ist. Wir schreiben das Jahr 2024 und nicht 1980....
Anonym:
Ich begrüße das Urteil ebenso und ja, ich kenne die Dame hier persönlich und nein, ich habe nie gegen sie gewettert. ABER ihre Anhänger sollten auch einmal die Augen öffnen! Sie sei ja immer so transparent und wenn man helfen durfte, ging es im Sommer NUR um die Bewässerung der Außenanlage zur Straße...
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