Allgemeine Berichte | 17.05.2022, 10:58 Uhr

Gemeinde Wachtberg

Neuaufstellung des Regionalplans

Infos für Bürgerinnen und Bürger, Info-Veranstaltung am 2. Juni

Wachtberg.Der Regionalrat Köln hat im Dezember 2021 auf Grundlage des von der Bezirksregierung Köln vorgelegten Planentwurfs beschlossen, ein Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan umfasst den gesamten Regierungsbezirk Köln (die Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Ruhrkreis Düren-Jülich, Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, und Rhein-Sieg-Kreis sowie die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen).

Was ist der Regionalplan?

Der Regionalplan ist, anders als die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), welche im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wachtberg liegt, ein Instrument der Raumordnung, mit dem die Bezirksregierungen Entwicklungsziele für eine ganze Region formulieren. Es werden Entwicklungsschwerpunkte in Gemeinden dargestellt. Der Regionalplan schafft Rahmenbedingungen und Voraussetzungen und stellt insoweit mögliche Potenziale dar, wie die Gemeinde vor Ort in den Folgejahren selbst Flächenentwicklung betreiben kann. Dazu legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.

Was der Regionalplan hingegen nicht ist, ist die Schaffung einer behördenverbindlichen Bauleitplanung oder gar rechtsverbindlichen Bebauungsplanung. Diese obliegt alleine dem Rat der Gemeinde Wachtberg.

Wer führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans durch?

Das Verfahren wird von der Bezirksregierung Köln als Planungsbehörde geführt. Die Städte und Gemeinden sind als Träger der kommunalen Planungshoheit Adressaten der Regionalplanung.

Wie wird die Gemeinde Wachtberg im Verfahren beteiligt?

Innerhalb der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs vom 7. Februar bis zum 31. August können die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben. Auch die Gemeinde Wachtberg ist als Trägerin öffentlicher Belange am Verfahren der Bezirksregierung beteiligt und kann zu dem Planentwurf Stellung nehmen.

Wie kommt die Gemeinde Wachtberg zu ihrer Stellungnahme?

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Planungsausschusses am 26. Mai erstmals die Bürgerinnen und Bürger sowie die Politik über das Verfahren informiert. Der Ausschuss hat seinerzeit einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung Entwicklungspotentiale für das gesamte Gemeindegebiet ausarbeiten und dem Planungsausschuss vorlegen soll. In den nachfolgenden Sitzungen wurde mehrfach über den Sachstand berichtet. Im Januar 2022 hat die Verwaltung allen Vorsitzenden der Fraktionen im Rat der Gemeinde Wachtberg ihre Ergebnisse vorgestellt. Es wurde das weitere Vorgehen abgestimmt und den Fraktionen im Nachgang eine Zusammenfassung zugeleitet. Die Verwaltung hat sodann am 22. März beschlussgemäß dem Planungsausschuss die Ergebnisse zur Diskussion vorgelegt. Es wurde beschlossen, die von der Verwaltung erarbeiteten Ergebnisse weiterzuverfolgen, zu verfeinern und sie anschließend erneut dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 31. Mai vorzulegen. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung im Rat, um eine fristgerechte Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung abgeben zu können.

Was passiert mit den eingegangenen Stellungnahmen?

Die eingehenden Stellungnahmen werden von der Bezirksregierung ausgewertet. Von dort werden Ausgleichsvorschläge vorbereitet, wie mit den Stellungnahmen planerisch umgegangen werden kann. Die Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden mit diesen erörtert. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. Die Bezirksregierung legt dem Regionalrat eine Zusammenstellung aller vorgebrachten Stellungnahmen sowie der Ausgleichsvorschläge und der Erörterungsergebnisse vor. Abschließend entscheidet der Regionalrat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen des Feststellungsbeschlusses.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Die Gemeinde Wachtberg gibt als Trägerin öffentlicher Belange eine fachliche Stellungnahme ab. Selbstverständlich sieht das Aufstellungsverfahren der Bezirksregierung auch eine Bürgerbeteiligung vor. Bis zum 31. August haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung zu wenden. Dies ist elektronisch über das Beteiligungsportal Beteiligung.NRW, per E-Mail an regionalplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln möglich.

Informationsveranstaltung zum Regionalplanverfahren

Da das gesamte Gemeindegebiet Teil des Verfahrens der Bezirksregierung ist, bietet die Verwaltung abseits vom formellen Verfahren interessierten Bürgerinnen und Bürgern am Donnerstag, 2. Juni um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Regionalplanverfahren an. Sie findet in der Aula des Schulzentrums der Hans-Dietrich-Genscher-Schule, Stumpebergweg 5 in Wachtberg-Berkum, statt.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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