Allgemeine Berichte | 27.07.2020

Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen informiert

Neue Corona-Hilfe

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Höhr-Grenzhausen. Die Regierungskoalition hat am 3. Juni 2020 ein umfassendes Konjunkturpaket mit einem Volumen von rund 130 Milliarden Euro aufgelegt.

Neben der Absenkung der Mehrwertsteuer, Kinderbonus und Hilfen für Kommunen, wurde die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Die Überbrückungshilfe soll die Existenz von gefährdeten kleinen und mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe im Zeitraum von Juni bis August 2020 sichern. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im April und Mai Umsatzrückgänge im Jahresvergleich von über 60 Prozent erfahren haben und zudem in den Monaten Juni, Juli und August 2020 voraussichtliche Umsatzrückgänge von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erleiden.

Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es mehr zur Antragstellung und dem weiteren Verfahren.

Ebenso findet man hier eine Übersicht zu den Voraussetzungen, ob man antragsberechtigt ist.

Nachdem die Anträge auf Überbrückungshilfe im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen - der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz - übermittelt.

Die Antragsbearbeitung erfolgt somit auf Länderebene. Damit löst die Überbrückungshilfe teilweise die bisherigen Corona-Soforthilfen (bis zum 30. Juni 2020 beantragbar) ab.

Das Programm startet am 10. Juli 2020.

Was muss jetzt getan werden?

Betroffene kontaktieren einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, da die Beantragung ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der ISB gestellt werden kann. Anträge können nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleisterinnen und Dienstleistern gestellt werden.

Einen detaillierten Überblick und weiterführende Informationen findet sich im Coronablog der Verbandsgemeindeverwaltung im Bereich „Informationen für Unternehmen“ unter https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/coronavirus/informationen-fuer-unternehmen/

Pressemitteilung

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Höhr-Grenzhausen

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