Allgemeine Berichte | 12.07.2024, 13:21 Uhr

Wichtige Informationen für Hundehalter im Stadtgebiet von Remagen

Neue Regelungen für den Umgang mit Hunden

Remagen. Mit dem Erlass der neuen Gefahrenabwehrverordnung durch den Stadtrat haben sich auch Änderungen beim Umgang mit Hunden im öffentlichen Raum ergeben. Wer Hunde ausführt, hat daher zwingend Folgendes zu beachten:

Hundekotbeutel müssen mitgeführt UND benutzt werden: Der Hundekot ist immer und überall zu entfernen, egal ob dieser innerorts auf einer Pflasterfläche oder außerorts im Grünen hinterlassen wird. Hierzu müssen Gassi-Geher ab sofort mindestens einen Hundekotbeutel mit sich führen. Das Ordnungsamt wird dies durch Stichproben kontrollieren. Die gefüllten Beutel sind in einem öffentlichen Mülleimer oder über den privaten Restmüll zu entsorgen, aber keineswegs am Straßenrand oder auf Grünflächen zu hinterlassen.

Anleinpflicht: Innerorts ist der Hund stets anzuleinen, unabhängig von der Uhrzeit. Außerhalb der geschlossenen Bebauung sind Hunde immer dann anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden, dies können Fußgänger, Radfahrer oder auch Autofahrer sein.

Kinderspielplatz: Ein Kinderspielplatz ist ein Platz für Kinder. Daher sind Hunde hier generell nicht erlaubt.

Geeignete Gassi-Geher: Hunde dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die in der Lage sind, so auf den Hund einzuwirken, dass andere nicht gefährdet werden. Hierfür sind Kinder ebenso wie z. B. alkoholisierte Personen in der Regel nicht geeignet.

Badeverbot: In öffentlichen Weihern, Brunnen oder sonstigen Wasserbecken ist es auch bei Hitze nicht erlaubt, Hunde baden zu lassen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Alle Regelungen können der Gefahrenabwehrverordnung entnommen werden, die auf www.remagen.de in der Rubrik Rathaus & Bürgerservice unter Satzungen & Verordnungen zur Verfügung steht.

Pressemitteilung der

Stadt Remagen

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