Allgemeine Berichte | 06.06.2023

Kreis fördert Dach- und Fassadenbegrünungen für Wohngebäude

Neues Förderprogramm

Kreis Ahrweiler. Der Kreis Ahrweiler hat ein neues Förderprogramm aufgelegt: Ab dem 12. Juni 2023 kann für die Anlage von Dach- oder Fassadenbegrünungen an Wohngebäuden ein Zuschuss beantragt werden. Die Fördersumme beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, maximal werden jedoch 2000 Euro pro Grundstück gewährt. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

Ziel der Förderung ist es, durch die Begrünung der Dachflächen einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung und zur Förderung von Biodiversität im Kreis Ahrweiler zu leisten. Denn Dach- und Fassadenbegrünungen schützen den Wohnraum nicht nur vor Kälte und Wärme, sondern verbessern auch das Mikroklima und die Luftqualität. Gleichzeitig bieten sie einen Lebensraum für Insekten.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Kreises Ahrweiler zur Förderung von Klimaschutzbemühungen und Klimafolgeanpassungen. Damit können Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energiequellen, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Vermeidung oder Verringerung von Treibhausgas-Emissionen oder zur Anpassung an Klimafolgen gefördert werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinie des Kreises stehen ab dem 12. Juni zum Download unter

https://kreis-ahrweiler.de/land_natur_umwelt/klimaschutz-im-kreis-ahrweiler/foerderprogramme-klimaschutz/ bereit.

Die ausgefüllten Förderanträge können digital per E-Mail an franziska.schlich@kreis-ahrweiler.de oder in Papierform bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Franziska Schlich, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, eingereicht werden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

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