Allgemeine Berichte | 14.09.2023

VHS Weißenthurm klärt auf: „Heizung mit Zukunft“

Neues Gebäudeenergiegesetz: Was ändert sich ab 2024?

Weißenthurm. Das Bundesparlament hat kürzlich ein neues Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizsysteme mit einer Energieeffizienz von mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen installiert werden. Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen, die an lokale Wärmeplanungen angepasst sind.

In diesem Kontext veranstaltet die VHS der Verbandsgemeinde Weißenthurm eine Informationsveranstaltung unter dem Titel „Heizung mit Zukunft – Empfehlungen für Hausbesitzer“. Johannes Herold, Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, wird als Referent fungieren. Er wird unterschiedliche Handlungsoptionen darlegen und Tipps für die Modernisierung von Heizsystemen geben. Darüber hinaus wird er erläutern, wie ein langfristiges Energiekonzept für das Gesamtgebäude erstellt werden kann und welche Ausnahmeregelungen und Fördermöglichkeiten bestehen.

Nach einer Einführung in die gesetzlichen Grundlagen wird der Referent anhand von Praxisbeispielen mögliche Lösungen aufzeigen, wobei der Fokus auf Ein- und Zweifamilienhäusern liegen wird.

Wo anmelden?

Die Veranstaltung ist für den 28. September 2023 um 18:00 Uhr in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Weißenthurm angesetzt. Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ist eine vorherige Anmeldung unter der Kursnummer 232-1402 auf der Website „www.vhs-weissenthurm“ erforderlich.

Weitere Informationen können bei Frau Simon unter der Telefonnummer 02637/913-162 erfragt werden. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanagement der Verbandsgemeinde Weißenthurm und der Verbraucherzentrale durchgeführt.

BA

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