Der Arbeitskreis des Seniorenbeirates ließ sich über die Veränderungen informieren
Neues Pflegestärkungsgesetz
Koblenz. Mit dem im Januar des Jahres in Kraft getretenen, neuen Pflegestärkungsgesetz haben sich für einige pflegebedürftige Personen die rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen verändert. Deshalb hatte der Arbeitskreis Gesundheit und Betreuung des Koblenzer Seniorenbeirates den stellvertretenden Leiter des Sozialamtes, Gerd Strunk, eingeladen, um sich über eventuelle Handlungsbedarfe zur derzeitigen Situation informieren zu lassen. Koblenz. Seit 2005 ist die Zahl der Menschen die in Koblenz Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, um 35 % angestiegen, rechnete Gerd Strunk vor. Wenn keine Leistungen aus der Pflegeversicherung möglich sind, ist die Sozialhilfe gefordert. Dieses sind Menschen, die nicht pflegeversichert sind oder die ergänzenden Bedarf haben, weil die Pflegeversicherung nicht ausreicht. Hinzu kommen Menschen, die nur vorübergehend, weniger als 6 Monate pflegebedürftig sind oder deren Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Auch die Koblenzer, die nach altem Recht einfache Pflegeleistungen in Anspruch nehmen konnten erhalten diese, bis zur Begutachtung nach den neuen Pflegegraden, weiterhin. Die Arbeitskreissprecherin Helga Schiffer und der stellvertretende Seniorenbeiratsvorsitzende, Ingo Degner waren beruhigt und erfreut, dass die Stadt Koblenz in Absprache mit den anderen rheinland-pfälzischen Kommunen Leistungen weiter gewährt auch wenn die neue Gesetzeslage hier bisher unklar ist. Wie bereits von der vorjährigen Pflegekonferenz festgestellt, gibt es jedoch weiterhin auch in Koblenz Menschen die Nachtpflege benötigen, die jedoch von keinem Pflegedienst angeboten werden. Hier sehen die Vertreter des Seniorenbeirates weiterhin Handlungsbedarf.
Pressemeldung
Seniorenbeirat Koblenz
