Allgemeine Berichte | 06.10.2025, 10:35 Uhr

Neulich bei der Riester-Rente

von Gregor Schürer

Autor Gregor Schürer.  Foto: privat

Neulich ist meine Frau altersbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden. Nach 47 Berufsjahren übrigens. Neben der staatlichen Rente (das ist richtig geschrieben, es ist keine stattliche) hat sie auch Anspruch auf eine Riester-Rente. Schließlich hat sie zwei Kinder bekommen, großgezogen und entsprechende Beiträge einbezahlt.

Die Beantragung war, wie sage ich das jetzt, nicht unkompliziert. Aber nach einigem Hin und Her – telefonisch und per Mail - war es dann so weit, der Betrag stand fest und meine Liebste bat schriftlich um monatliche Auszahlung.

Mit der Post kam daraufhin ein Vordruck.

Auf diesem Formular sollte sie nicht nur die Bankverbindung angeben, sondern auch bescheinigen lassen, dass sie noch am Leben ist. Dieser „Lebendnachweis“ kann vom Einwohnermeldeamt, der Hausbank, einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem Pfarramt unterschreiben werden.

Fast 19 Jahre lang hat meine Frau brav jeden Monat den Beitrag entrichtet, da wollte die Versicherung niemals einen Nachweis darüber, dass sie noch lebt. Aber jetzt, einen Monat nach der letzten Zahlung, wo sie ihr Geld haben möchte, muss sie zwingend nachweisen, dass sie noch nicht gestorben ist.

Wer um alles in der Welt denkt sich so einen Blödsinn aus?

Glücklicherweise sind wir auf der Sparkasse persönlich bekannt, sodass Stempel und Unterschrift kein Problem waren.

Der amtierende Bundeskanzler hat sich die Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben. Wenn er dabei nicht - wie alle seine VorgängerInnen - vollkommen erfolglos bleiben will, kann er hier und heute damit beginnen und die Versicherungswirtschaft verpflichten, diese unsinnige Regelung abzuschaffen. Lieber heute als morgen. Die viel gescholtenen RentnerInnen würden es ihm danken.

Autor Gregor Schürer. Foto: privat

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