Allgemeine Berichte | 22.07.2025

Das Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Kaisersesch

Nicht jeder Streit muss vor Gericht

VG Kaisersesch. In vielen Fällen werden bei Streitigkeiten in Bagatellsachen die Gerichte angerufen, ohne dass die in Streit geratenen Parteien vorher den Versuch einer Streitschlichtung unternommen haben. Am Ende eines solchen Verfahrens steht neben dem erstrittenen Recht in vielen Fällen eine gescheiterte nachbarschaftliche Beziehung.

Hier bietet die Schiedsamtsordnung des Landes Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung durch eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann.

Die in Streit geratenen Parteien können einen Antrag auf Schlichtung unter Schilderung des streitigen Sachverhaltes und Formulierung des Schlichtungsbegehrens bei der örtlich zuständigen Schiedsperson stellen.

Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind zwei Schiedsbezirke eingerichtet. Die hierfür zuständigen Schiedspersonen sind:

Kaisersesch Bezirk I: Brieden, Düngenheim, Eppenberg, Hauroth, Illerich, Kail, Kalenborn, Landkern, Laubach, Leienkaul, Masburg, Müllenbach, Urmersbach

Ansprechpartner: Werner Ternes | Telefon: 0175 5628870 | E-Mail: schiedsmannvgkaisersesch1@googlemail.com.

Kaisersesch Bezirk II: Binningen, Brachtendorf, Brohl, Dünfus, Eulgem, Forst (Eifel), Gamlen, Hambuch, Kaifenheim, Kaisersesch, Möntenich, Roes, Zettingen

Ansprechpartner: Franz-Josef Brengmann | Telefon: 0171 8380983 | E-Mail: schiedsamt2kaisersesch@t-online.de.

Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten. Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig.

Weitere wichtige Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.cochem-zell-online.de (Schlagwort Schiedsamt).

Pressemitteilung der

VG Kaisersesch

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