Allgemeine Berichte | 05.02.2025

SGD Nord verrät Tipps für den Kauf von Karnevalskostümen

Nicht nur die Optik zählt

Kennzeichnung, Geruch, Preis und Co.: Beim Kauf von Karnevalskostümen sollten ein paar Tipps beherzigt werden.  Foto: SGD Nord / Canva

Rheinland-Pfalz. Bald ist es wieder so weit: Piraten, Löwen und Superheldinnen ziehen an Karneval durch die Straßen des nördlichen Rheinland-Pfalz. Beim Kauf der Kostüme sollte jedoch nicht nur auf die Optik geachtet werden, sondern auch auf die Sicherheit. Auf welche Aspekte es beim Kostüm-Shopping ankommt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät es.

CE-Kennzeichen

Beim Kauf sollte zunächst darauf geachtet werden, ob Sicherheitshinweise auf dem Produkt oder der Verpackung vorhanden sind. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn die Hinweise in einer anderen Sprache verfasst sind. Denn dies kann ein Zeichen dafür sein, dass das Produkt nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde und daher möglicherweise nicht den hier geltenden Anforderungen entspricht. Für Kinder sollten zudem nur Kostüme mit CE-Kennzeichen gekauft werden. Dieses zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht und für den Gebrauch durch Kinder unter 14 Jahren geeignet ist.

Auf Geruch achten

Bei Textilien, die unmittelbar auf der Haut getragen werden, ist es empfehlenswert, sie nach dem Kauf zunächst zu waschen. Masken sollten zudem nicht zu lange getragen werden, denn sie enthalten oft schädliche Weichmacher. Generell gilt: Riecht ein Produkt stark chemisch, ist vom Kauf abzuraten. Kritisch hingeschaut werden sollte zudem bei sehr günstigen Produkten. Denn auch, wenn es nach einer Binsenweisheit klingt: Qualität hat ihren Preis.

Tipps für Kinderkostüme

Kinder sollten keine Kostüme mit langen Schnüren, Bändeln oder Schärpen tragen. Denn verfangen sich diese in Rolltreppen oder Bustüren, kann es zur Strangulation kommen. Auch ist darauf zu achten, dass Kostüme und Accessoires keine leicht ablösbaren Kleinteile enthalten, denn diese könnten verschluckt werden. Hierzu zählen etwa Knöpfe oder Schmuck. Nicht zu unterschätzen sind auch Spielzeugpistolen und -revolver mit Zündplättchen, die einen lauten Knall erzeugen. Wie Untersuchungen zeigen, können sie insbesondere bei Kindern zu Frühschäden am Gehör und zu bleibender Hörminderung führen. Bei Spielzeugpistolen mit Munition besteht zudem die Gefahr von Sehschäden.

Um Sicherheitsmängel beanstanden zu können, ist es wichtig, beim Kauf auf die Anschrift des benannten Verantwortlichen in der EU zu achten. Denn es liegt in der Verantwortung des Herstellers und des benannten Verantwortlichen, die Sicherheit der Artikel zu gewährleisten. Eine unabhängige Prüfung durch Sachverständigenorganisationen, wie den TÜV-Rheinland, ist in Europa hingegen nicht vorgeschrieben.

Wenn alle „Jecken“ diese Tipps beim Kauf ihrer Kostüme beherzigen, steht einem unbeschwerten Karnevalstreiben nichts mehr im Wege.

Pressemitteilung SGD Nord

Kennzeichnung, Geruch, Preis und Co.: Beim Kauf von Karnevalskostümen sollten ein paar Tipps beherzigt werden. Foto: SGD Nord / Canva

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