Einrichtung eines Leitsystems im Bereich Ruppertsklamm und Sperrung der „Baerenbrücke“

Nötiger Mindestabstandsoll gewährleistet werden

Nötiger Mindestabstand
soll gewährleistet werden

Quelle: Stadt Lahnstein

Lahnstein. Das derzeit herrliche Wetter lockt zu einem Spaziergang oder einer kleinen Wanderung an der frischen Luft. Dadurch ist nicht nur eine hohe Zahl an Spaziergängern und Wanderern auf den Wegen unterwegs, auch die Aussichtspunkte und Grillhütten werden verstärkt frequentiert.

Dabei sind jedoch unbedingt die derzeitigen Verordnungen anlässlich der Corona-Pandemie zu beachten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Besonders kritisch stellt sich die Situation im Bereich der Ruppertsklamm im Stadtteil Niederlahnstein dar. Hier kommt es innerhalb der engen Abschnitte häufig zu Begegnungen, die den geforderten Mindestabstand nicht mehr zulassen. Zur Entzerrung dieser Situation wird die Stadtverwaltung Lahnstein Beschilderungen vornehmen.

In der Ruppertsklamm ergibt sich dann die Regelung, dass für den Aufstieg der Weg durch die Klamm und für den Abstieg der Eselspfad genutzt werden muss.

Ein weiterer betroffener Bereich ist der Weg sowie der Aussichtspunkt „Baerenbrücke“ im Stadtteil Oberlahnstein. Aufgrund der dortigen Wegeführung, die einen Mindestabstand nicht gewährleistet, wird dieser Abschnitt bis auf Weiteres gesperrt.

Die Stadtverwaltung Lahnstein appelliert nochmals eindringlich, auch auf den Spazier- und Wanderwegen sowie den Grillplätzen und Aussichtspunkten den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Pressemitteilung Stadt Lahnstein