Allgemeine Berichte | 18.05.2017

Tierschutz: Rücksicht auf Wildtiere nehmen!

Nur gucken, nicht anfassen

Spaziergänger sollen auf den Wegen bleiben – Verletzte Jungtiere gefunden

Nur gucken, nicht anfassen

Bendorf. Im Wald mal eben eine Abkürzung nehmen und dabei Ruhezonen gedankenlos zu stören, ist so, wie im Verkehr einen Zebrastreifen bei roter Ampel achtlos zu überqueren. Um Naturfreunde und Waldbesucher – insbesondere in der Gemarkung Sayn / Heimbach-Weis auf Fehlverhalten aufmerksam zu machen, ist die hiesige Forstverwaltung im Einsatz. „Leider sind in der letzten Zeit einige verletzte und tote Rehe aufgefunden worden, die durch Hunde attackiert wurden. Gerade jetzt, in der sensiblen Zeit der Aufzucht der Jungen“, so kann man es derzeit auf speziell angebrachten Schildern außerhalb des intakten Wanderwegenetzes lesen.

Mit diesen Hinweisen möchte man im Miteinander darauf hinweisen, dass das Wegenetz gute Möglichkeiten für Rundwege bietet, mit seinem Verlauf aber auch andere, sensible Bereiche schützen möchte und muss. Nicht nur Rehe und Kitze brauchen diese Aufzuchtplätze ohne querende Wanderer oder freilaufende Hunde. Auch Wildschweine mit Frischlingen sind hier zu Hause. „Auch hier kam es schon mehrmals zu gefährlichen Begegnungen“, so die Forstverwaltung. Daher der eindringliche Apell: „Bitte nutzen Sie künftig nur noch die gekennzeichneten Wege und betreten Sie keine anderen Wildruhezonen, Kulturen oder Dickungen. Schaffen Sie bitte keine neuen ‚Trampelpfade‘, auch wenn sie praktisch erscheinen oder einige Gehminuten verkürzen“. Ein Spaziergang in Wald und Natur sollte für Spaziergänger, sowie Tier- und Pflanzenwelt gleichermaßen positiv sein, sollte für alle Ruhe und Erholung bringen und ein Gemeinsamkeitsgefühl erzeugen. Die Forstverwaltung weist darauf hin, dass alle Wege außerhalb des Wanderweges auch zum eigenen Schutz der Spaziergänger und Wanderer nach § 22 Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz eingeschränkt wurde. Alternativ dazu werden die ohnehin intakten, vorhandenen Wanderwege überprüft, aufgeschnitten und weiter gepflegt. „Wir hoffen und sind interessiert an einem guten Verhältnis Miteinander“, so die Forstleitung. Der Wunsch nach Aufklärung steht hier vor dem Wunsch eines Verbotes.

„Durch unstrukturiertes Betreten, durch freilaufende Hunde und durch nicht entfernte „Hinterlassenschaften“ der Vierbeinder auch im Wald werden beispielsweise auch Wiesen, die als Futterwiesen von Bauern gemäht werden, kontaminiert. Hier, wie sonst überall auch gilt es, den Hundehaufen aufzunehmen und zu entsorgen. Die Paragraphen sagen weiterhin „Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden. Auf die Walderholung sowie auf die Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu nehmen“ und „Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt“. Auch im Halbdunkel und Dunkel werden immer wieder Autofahrer beobachtet, die mit dem Auto in den Wald fahren, eine Wiese oder Lichtung im Scheinwerferlicht erleuchten, ihre Hunde frei laufen lassen und warten, dass diese zum Auto zurückkehren. „Bitte lassen Sie Ihre Hunde nicht frei herumlaufen!“, bitten die Naturfreunde und die Forstverwaltung und man erhofft sich eine Einsicht ohne Einschaltung von Polizei oder Ordnungsamt.

Schön wäre es, wenn der Wald in seiner Struktur nicht gestört würde und Waldbesucher das vorhandene Waldwegenetz nutzen würden. „Dann wäre schon Vieles geschafft“, so die Forstverwaltung.

-PS-

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