Allgemeine Berichte | 29.03.2018

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Nur mit Sondererlaubnis richtig knallen lassen

Private Feuerwerke müssen genehmigt werden

Mayen-Koblenz. Feuerwerke sind ohne spezielle Genehmigung nur an Silvester erlaubt. Bevor die Sprengkörper zu einem anderen Zeitpunkt abgefeuert werden können, muss das Feuerwerk genehmigt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Will man es zu besonderen Anlässen, wie Familienfesten, Partys, Vereins- oder Firmenveranstaltungen knallen lassen, kann man bei der Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Kosten hierfür betragen 50 Euro. In dem Antrag müssen Datum, Zeitpunkt und Anlass des Feuerwerks sowie Art und Anzahl der pyrotechnischen Gegenstände angegeben werden. Dann wird geprüft, ob Gründe gegen die Zündung sprechen. Das Feuerwerk kann beispielsweise versagt werden, wenn sich in der Nähe Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime befinden. Ein grundsätzliches Verbot gilt auch für Feuerwerkskörper, die höher als 300 Meter fliegen oder bei denen die Abschussstelle näher als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz liegt.

Ist die Genehmigung erteilt, steht dem Feuerwerk nichts mehr im Wege. Das Formular zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann auf der Homepage der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter www.kvmyk.de (Suchbegriff: Sprengstoffrecht) heruntergeladen werden. Weitere Informationen bei Michael Erlemann, Telefon: (02 61) 108-561 oder Holger Escher, Telefon: (02 61) 108-324.

Pressemitteilung

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