Allgemeine Berichte | 05.06.2019

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerden vom Kreis Ahrweiler zurück

OLG-Urteil: Kreisverwaltung muss Atteste für Rinderexporte in den Iran ausstellen

Symbolbild. Foto: Alexas_Fotos/Pixabay

Kreis Ahrweiler. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hat die Kreisverwaltung im Eilverfahren verpflichtet, ein sogenanntes Vorlaufattest für den Export von trächtigen Rindern aus dem Landkreis Ahrweiler in den Iran auszustellen. Damit hat das OVG eine entsprechende Beschwerde der Kreisverwaltung zurückgewiesen. Die Amtsveterinäre hatten sich wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Bedenken geweigert, das Attest auszustellen und damit die Voraussetzung für den Export der Zuchtrinder in den rund 6000 km entfernten Iran zu schaffen. „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. „Zwar haben wir jetzt Rechtssicherheit, doch es steht zu befürchten, dass die Tiere auf dem Transport und im Zielland erhebliche Qualen erleiden werden“. Unverständlich sei die Entscheidung auch deshalb, weil der Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

Eine Rinderzuchtgenossenschaft hatte das Vorlaufattest beim Veterinäramt des Kreises beantragt. Aufgrund der Weigerung der Kreisveterinäre, das Attest auszustellen, hatte die Rinderzuchtgenossenschaft einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz gestellt. Gegen dessen Beschluss, dass das Attest auszustellen sei, hatte die Kreisverwaltung wiederum umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

Im Vorlaufattest wird bescheinigt, dass die Tiere nicht krank sind und im Rinderstall keine Seuchen vorkommen. Nur mit diesem Attest dürfen Rinder vom Hof zur Sammelstelle in einem anderen Landkreis gebracht werden, von welchen aus die Transporte nach Abfertigung durch die dort zuständigen Veterinäre dann starten.

Grund der Haltung der hiesigen Veterinäre war, dass auf dem Lebendtiertransport in gewisse Drittländer oder spätestens am Zielort erhebliche Verstöße gegen Tierschutzvorgaben zu befürchten sind. Zu den problematischen Zielländern zählen unter anderem die Türkei, der Nahe Osten, der Maghreb, der Irak, der Iran sowie die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Die vielfach dokumentierten Verstöße reichen von mangelnder Versorgung mit Wasser und Futter sowie fehlenden Ruhepausen über große Hitze oder Kälte auf den tagelangen Transporten bis zu massiven Tierquälereien bei den betäubungslosen Schlachtungen nach dem Ende der Nutzung als Zuchtrind im jeweiligen Zielland. Die Kreisveterinäre hatten geltend gemacht, dass sie - dem Tierschutz verpflichtet - nicht Tiere „sehenden Auges“ in die Tierquälerei schicken könnten. Das Oberverwaltungsgericht sah dies anders: tierschutzrechtliche Bedenken seien bei Vorlaufattesten nicht zu berücksichtigen, sondern allein tierseuchenrechtliche Anforderungen.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

Symbolbild. Foto: Alexas_Fotos/Pixabay

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Kommentare
07.06.201901:49 Uhr
juergen mueller

Ergänzend sei noch ausgeführt,dass KLÖCKNER das Vorgehen von NESTLÈ bei der Reduzierung von Zucker,Salz u.Fett in Lebensmittel als über "freiwillige Vereinbarungen laufend" bezeichnet (ein Entgegenkommen des/der Unternehmen) - funktioniere dies nicht,müssten gesetzliche Regelungen her,Regelungen,die tierschutzrechtlich längst überfällig sind.Frau KLÖCKNER,ihres Zeichens Lobbyistin der Lebensmittel- u.Agrarwirtschaft lässt die Erteilung von Vorzeugnissen zu,wenn die Voraussetzungen einer Seuchenfreiheit erfüllt sind,NICHT aber "tierschutzrechtliche Erwägungen" (die KEINE Rolle spielen).Dieses wissentlich politisch erfundene Schlupfloch ermöglicht es der Agrarwirtschaft solche tierschutzwidrigen Transporte in auf der roten Liste stehende Länder wie der IRAN ohne Rücksicht auf Tierleid zu gewährleisten,aber dem Profit geschuldet.
Das schmutzige Geschäft der Politik mit wehrlosen Lebewesen hat einen Namen:"KLÖCKNER".

07.06.201901:14 Uhr
juergen mueller

Trächtige Tiere auf eine Reise um den halben Erdball schicken u.unser Rechtsstaat gibt hierzu seine Anweisung - keiner tut etwas dagegen - am wenigsten Frau KLÖCKNER,die sich lieber mit dem Deutschland-Chef des Lebensmittelkonzerns NESTLÈ in einem Werbevideo ablichten lässt,indem das Unternehmen dafür gewürdigt wird,dass es Zucker,Salz-/Fettgehalt seiner Lebensmittelprodukte reduziert hat,fördert damit dessen Verkaufszahlen u.somit Umsatz.Das nennt SIE:"Politik heißt,im Geschäft zu bleiben".Diese kaltschnäuzige,heuchlerische,verlogene, lobbyistische Klientelpolitik von Klöckner (was wird sie wohl als Gegenleistung bekommen haben?) offenbart das Fehlen der Fähigkeit zu einem vernünftigen,moralischen u.respektvollen Handeln nicht nur vor Menschen,sondern besonders vor anderen Lebewesen,die in ihren Augen bloß einen Preis haben.KLÖCKNER gibt dem Lobbyismus unter dem Pseudonym christlich-demokratisch neuen Nährboden.Es ist an der Zeit,ihre ENTNAHME (ihre Wortwahl) aus dem Amt zu vollziehen

05.06.201922:40 Uhr
Astrid Neumann

Das ist eine Schweinerei, tierschutzrechtliche Bedenken seien nicht zu Berücksichtigen? Warum müssen Tiere soweit und transportiert werden. Zählt bei uns kein Tierschutz Gesetz mehr in der Landwirtschaft?

05.06.201918:42 Uhr
Gerald Strauss

Diejenigen die den Tiertransport gutheißen- sollten auch mal so einen Transport mitmachen. Solche Schweine....

05.06.201917:38 Uhr
Uwe Klasen

Im IRAN regiert ein religiös-faschistoides Regime, das Homophob und, vor allem anderen, Antisemitisch ausgerichtet ist. Zu dessen Staatsziel gehört die Zerstörung Israels! Dieser Staat IRAN exportiert Terrorismus und gehört als Folge dessen boykottiert! Auch der Rindfleischexport gehört damit eingestellt!

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