Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Sinzig
Bebauungsplan „Sport- und Spielanlage Friedrich-Spee-Straße“ in Sinzig
Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. August 2024 die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „Sport- und Spielanlage Friedrich-Spee-Straße“, Sinzig beschlossen (siehe Beschlussvorlage 2024/082-1 abrufbar unter: https://sinzig.gremien.info/submission?id=202411507100125).
Die o.g. Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Sport- und Spielanlage Friedrich-Spee-Straße“ befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Sinzig. Bis zum Hochwasserereignis im Jahr 2021 wurde die Fläche bereits als Spielplatz genutzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Sinzig, Flur 11, Nr. 126/7 und weist eine Größe von etwa 0,37 ha auf. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.
Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer Sport- und Spielanlage. Zusätzlich werden auf der Fläche Stellplätze und ein Wirtschaftsweg festgesetzt.
Umfang des Plangebietes:
©GeoBasis-DE/LVermGeoRP2002-10-15 Stand: 23.11.2022
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit wird mittels öffentlicher Auslegung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sport- und Spielanlage Friedrich-Spee-Straße“ in Sinzig, bestehend aus einer Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit vom:
17. August 2026 bis einschließlich 18. September 2026
veröffentlicht.
Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind während des obengenannten Zeitraums im Internet auf der Internetseite der Stadt Sinzig unter:
https://www.sinzig.de/leben-in-sinzig/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
abrufbar.
Die Verfahrensunterlagen liegen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auch zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt -, Barbarossastraße 36, 1. Obergeschoss, Zimmer 5, in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit von:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu der Planung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierfür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
bauleitplanung@sinzig.de
Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Schrift- oder Textform an die Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, oder als Fax an 02642/4001-590 oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt -, Barbarossastraße 36, 1. Obergeschoss, Zimmer 5, in 53489 Sinzig.
Bei inhaltlichen Fragen zum Bebauungsplanentwurf oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an bauleitplanung@sinzig.de oder telefonisch an 02642/4001-510.
Hinweise:
Der Bebauungsplan „Sport- und Spielanlage Friedrich-Spee-Straße“ in Sinzig wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet im gleichen Zeitraum statt.
53489 Sinzig, 27. Juli 2026
A. Geron
Bürgermeister
Öffentlich bekanntgemacht am 10.08.2026 im Internet unter www.sinzig.de.