Öffentliche Bekanntmachung
Widmung der Gemeindestraße „Kripper Straße“ (2. Bauabschnitt) in Sinzig
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. Seite 273), in der derzeit gültigen Fassung, wird in der Stadt Sinzig die nachstehende Straße als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3, Buchstabe a) des Landesstraßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Die amtliche Bezeichnung der gewidmeten Straße lautet „Kripper Straße“.
Die Verkehrsanlage „Kripper Straße“ besteht aus den folgenden Flurstücken in der
Gemarkung Sinzig:
Flur 5, Flurstück Nr. 176/20
Flur 5, Flurstück Nr. 176/34
Die „Kripper Straße“ beginnt in südwestlicher Richtung zur „Kölner Straße“ und endet in südöstlicher Richtung an der Straße „Grüner Weg“.
Die Parzelle Flur 4, Flurstück 155/2 gehört ebenfalls zur Maßnahme des 2. Bauabschnittes. Diese wurde bereits im Rahmen des 1. Bauabschnittes gewidmet.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich maßgeblich aus dem beiliegenden Lageplan.
Die Verkehrsübergabe und die amtliche Bezeichnung der Straße sind erfolgt.
53489 Sinzig, 10.09.2026
Hans-Werner Adams
Erster Beigeordneter
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig eingelegt werden.
Öffentlich bekanntgemacht am 14.09.2026 im Internet unter www.sinzig.de.