Allgemeine Berichte | 01.10.2026, 08:00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung
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Die Kreisverwaltung Ahrweiler –Untere Wasserbehörde- erlässt als zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund der §§ 62 und 63 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz –WVG) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden nach dem Wasserverbandsgesetz und der §§ 92 Abs. 1, 96 Abs. 1 des Wassergesetzes für Rheinland-Pfalz (LWG) folgende

Verfügung:

Die Be- und Entwässerungsgenossenschaft Dorsel (nach heutigem Recht ein Wasserverband) wird aufgelöst. Die Auflösung wird am Tag nach ihrer Verkündung wirksam.

Hinweise:

Die Auflösung erfolgt ohne Beschluss des Verbandes, sofern nicht innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung Einwendungen aus dem Kreis der Mitglieder erhoben werden. Ein Nachweis über die Verbandszugehörigkeit muss erbracht werden. Ein Fortbestehen des Verbandes ist nicht mehr erforderlich.

Gläubiger des aufzulösenden Verbandes werden aufgefordert, ihre Ansprüche zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Wasserbehörde, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler anzumelden.

Nach § 69 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt der Verwaltungsakt mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage der Bekanntmachung in dem amtlichen Veröffentlichungsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Verwaltungsakt bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Beteiligten schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den

Kreisverwaltung Ahrweiler

Cornelia Weigand

Landrätin

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