Allgemeine Berichte
Öffentliche Bekanntmachung
Die Kreisverwaltung Ahrweiler –Untere Wasserbehörde- erlässt als zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund der §§ 62 und 63 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz –WVG) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden nach dem Wasserverbandsgesetz und der §§ 92 Abs. 1, 96 Abs. 1 des Wassergesetzes für Rheinland-Pfalz (LWG) folgende
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