Allgemeine Berichte | 29.02.2024

Ökologische Wärmesatzung

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die vom Stadtrat am 5. Februar 2024 beschlossene ökologische Wärmesatzung wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Einführung einer ökologischen Wärmesatzung für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler war bereits im Beschluss zum klimafreundlichen Wiederaufbau im Februar 2023 festgeschrieben worden. Sie hat zum Ziel, Klarheit über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung im Stadtgebiet zu schaffen und so die Wärmewende voranzubringen. Ein wichtiger Aspekt der Satzung ist die Einführung eines Anschluss- und Benutzungsrechts. Dieses berechtigt die Menschen im Satzungsgebiet, alsbald die Möglichkeit zur Nutzung von Fernwärme zu erhalten – auch wenn es derzeit noch keinen Zugang zu Fernwärme vor dem eigenen Haus gibt. Bis zur Einführung werden noch einige Monate vergehen Doch es gibt bereits heute einige Fragen zur Umsetzung der Wärmesatzung, etwa zur Anschlusspflicht oder auch zu einer möglichen Befreiung. Daher plant die Stadt am Mittwoch, 20. März, um 18 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung. Nach kurzen Vorträgen zur Wärmesatzung wird es auch ausreichend Zeit geben, um auf Fragen einzugehen. Veranstaltungsort ist die Kleine Bühne im Kurpark (Oberstraße 8). Um die Veranstaltung besser vorbereiten und planen zu können, wird um Anmeldung unter klima@bad-neuenahr-ahrweiler.de oder unter 02641/ 87 -288 bis Sonntag, 17. März, gebeten.

Pressemitteilung der

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

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