Allgemeine Berichte | 18.06.2015

Während des Post-Streiks

Online Serviceangebote der Arbeitsagentur nutzen

Bonn. Wer fürchtet, dass sein Antrag auf Arbeitslosengeld während des Post-Streiks nicht rechtzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, kann dies auch online ohne Zeitverzögerung erledigen. Die Agentur für Arbeit bietet auf ihren Seiten http://www.arbeitsagentur.de/ verschiedene E-Serviceangebote an. Darunter den Antrag für Arbeitslosengeld, Formulare zur Beantragung von Kindergeld oder die Meldung, dass Sie arbeitssuchend sind. Briefe, die die Agentur für Arbeit verschickt, werden von der Post bevorzugt behandelt und sollten ihre Empfänger fristgerecht erreichen.

Bei anstehender Arbeitslosigkeit sollten die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuche beachtet werden. Danach ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Beendigung seines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses arbeitsuchend zu melden.

Pressemeldung der

Agentur für Arbeit Bonn

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