Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
PV-Anlage auf Asbestdach
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 30 Jahre möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Bedachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend: Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen. Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit. Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen. Wird das Dach saniert, sollte vorab geprüft werden, ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel beantragt werden. Bei der Förderung der Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden. Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Die nächsten Beratungstermine finden am Montag, 20. Juni ab 13.30 Uhr in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Die Beratung ist kostenfrei. Sie findet telefonisch und an einigen Beratungsorten auch wieder persönlich statt. Weitere Informationen und einen Termin erhalten Verbraucher/innen unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).
Pressemitteilung der
Verbraucherzentrale RLP
RegioMAGAZIN
Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.
- 30 Tage gratis
- Neue Ausgabe jeden Tag
- Für unterwegs gemacht
Rheinland-Pfalz bestätigt breites medizinisches Leistungsspektrum und stärkt das St. Nikolaus-Stiftshospital als wichtigen Standort
Krankenhaus Andernach geht gestärkt aus neuer Leistungsgruppenzuteilung hervor
Andernach. Das St. Nikolaus-Stiftshospital geht mit gestärkter Position aus der neuen Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz hervor. Durch die zugewiesenen Leistungsgruppen werden rund 99,5 Prozent des bisherigen Leistungsspektrums vollständig abgebildet. Das Krankenhaus sowie der Träger, die Stiftung St. Nikolaus-Stiftshospital Andernach, sehen darin die hohe medizinische Qualität und breite Expertise des Hauses bestätigt.
Weiterlesen
Allgemeine Berichte
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Sinzig-Franken am Mittwoch, den 23.09.2026, um 19.00 Uhr, in der alten Schule, Maisgasse, 53489 Sinzig-Franken
Weiterlesen
Vorfahrtsmissachtung führt zu Kollision
04.09.: Schwerer Verkehrsunfall bei Ulmen mit mehreren Verletzten
Ulmen. Am Freitag, den 4. September 2026, ereignete sich gegen 00:10 Uhr im Einmündungsbereich der B259 und K2 in der Ortslage Ulmen ein schwerer Verkehrsunfall zwischen zwei Personenkraftwagen. Nach bisherigem Erkenntnisstand befuhr ein Autofahrer die B259 von Ulmen in Richtung Auderath. Ein anderer Fahrer befand sich auf der K2 und wollte nach links auf die B259 abbiegen. Im Einmündungsbereich kam es dann aufgrund einer Vorfahrtsmissachtung zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Weiterlesen