Allgemeine Berichte | 22.08.2024

Parken im Bereich vor den Schulen in Kaisersesch

Kaisersesch. Nach Ende der Ferienzeit herrscht wieder Hochbetrieb zum morgendlichen Schulbeginn vor den Schulen. Nach wie vor bringen immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, hierdurch entstehen konkrete Gefährdungssituationen.

Durch rechtswidriges Anhalten oder mit unverhältnismäßigen Wendemanövern werden andere Schulkinder oder Verkehrsteilnehmer teils erheblich gefährdet.

Vor diesem Hintergrund möchte die VG Kaisersesch als örtliche Ordnungsbehörde auf die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Haltens und Parkens hinweisen:

• Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Dies gilt auch für die Ein- und Ausfahrten der Schulen sowie der Nachbarschaft der Schulen.

• Ferner ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Meter vor und hinter dem Bushaltestellenschild verboten.

• Insbesondere möchte die VG Kaisersesch auf das absolute Haltverbot vor dem Schulzentrum, Im Haag, Kaisersesch, hinweisen.

• Im Bereich der Sporthalle im Schwalbenweg in Kaisersesch wurde von uns nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein absolutes Haltverbot – beidseitig – angeordnet. Nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg, um Ihre Kinder abzuholen.

Die VG Kaisersesch appelliert an alle Eltern, die ihre Kinder mit einem Auto zur Schule bringen, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Das Kind bitte entsprechend den Platz- und Verkehrsverhältnissen bereits ca. 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- oder aussteigen lassen, damit sowohl das Kind als auch andere Schulkinder sowie die Nachbarn der Schulen keiner zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt sind. In Kaisersesch bietet sich hierfür der Parkplatz Am Markt vor dem Schulzentrum an.

Pressemitteilung der

VG Kaisersesch

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