Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Parken vor den Schulen
Kaisersesch. Nach dem Ende der Ferienzeit herrscht morgens zu Schulbeginn wieder reges Treiben vor den Schulen der VG Kaisersesch. Nach wie vor bringen immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, was zu konkreten Gefährdungssituationen führt.
Durch verbotswidriges Halten oder unverhältnismäßige Wendemanöver werden andere Schulkinder oder Verkehrsteilnehmer zum Teil erheblich gefährdet.
Hinweis
Vor diesem Hintergrund möchte die VG als örtliche Ordnungsbehörde auf die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zum Halten und Parken hinweisen:
- Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen unzulässig. Dies gilt auch für die Ein- und Ausfahrten von Schulen und deren Umfeld.
- Außerdem ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild verboten.
- Insbesondere wird auf das absolute Halteverbot vor dem Schulzentrum, Im Haag, Kaisersesch hingewiesen.
- Im Bereich der Sporthalle im Schwalbenweg in Kaisersesch wurde nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein absolutes Haltverbot - beidseitig - angeordnet. Bitte zum Abholen der Kinder die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg nutzen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch appelliert an alle Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. „Lassen Sie Ihr Kind je nach Platz- und Verkehrsverhältnissen bereits ca. 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- bzw. aussteigen, um Ihr Kind, andere Schulkinder und die Anwohner der Schulen nicht zusätzlich zu gefährden. In Kaisersesch bietet sich hierfür der Parkplatz Am Markt vor dem Schulzentrum an.“ BA
