Allgemeine Berichte | 25.10.2023

Infoveranstaltung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Patientenverfügung

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Eine Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung findet am 7. November in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Juristen, Mediziner und Betreuungsvereine werden bei dieser Gelegenheit umfassend informieren.

Es kann schnell passieren, dass Menschen, unabhängig von ihrem Alter, durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der sie keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen darüber, wie die medizinische Behandlung im Notfall aussehen sollte. Doch wie kann sichergestellt werden, dass die medizinische Versorgung gemäß den eigenen Wünschen erfolgt? Wenn keine unterschriebene Patientenverfügung vorliegt, sind Ehepartner, Eltern oder Kinder machtlos. Daher ist es ratsam, Vorsorge für diesen Fall zu treffen.

In einem kostenfreien Seminar mit dem Titel „Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann?“ informieren Experten am Dienstag, den 7. November 2023, ab 18:00 Uhr im großen Saal des Evangelischen Gemeindehauses Bad Neuenahr, Wolfgang-Müller-Straße 7. Die Referenten sind Daniela Boy vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region, Ralph Seeger vom SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Rechtsanwalt David Schnöger und Mediziner Dr. Eckehardt Louen. Sie werden verschiedene Möglichkeiten einer Patientenverfügung erörtern.

Während der zweistündigen Veranstaltung werden sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die praktische Anwendung einer Patientenverfügung im Krankenhaus behandelt. Dr. Eckehardt Louen wird ausführlich über seine Erfahrungen im Umgang mit Patientenverfügungen im Krankenhausalltag berichten. Daniela Boy und Ralph Seeger werden erläutern, welche wesentlichen Inhalte in einer Patientenverfügung festgehalten werden sollten und praktische Tipps zur Erstellung geben. Rechtsanwalt David Schnöger wird über grundlegende Anforderungen sprechen, die erfüllt sein müssen, um eine Patientenverfügung rechtsgültig zu verfassen.

Weitere Informationen

Interessierte werden gebeten, sich im Vorfeld anzumelden:

Ralph Seeger

SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Ehlinger Str. 47

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: 0 26 41 / 20 12 78

Webseite: www.skfm-ahrweiler.de

Daniela Boy

Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V.

Wolfgang-Müller-Straße 9

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: 02641 / 20 70 – 100

E-Mail: info@btv-rar.de

Webseite: www.betreuungsverein-ahrweiler.de

BA

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