Landfrauenkreisverband Ahrweiler
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wershofen.Es ist von Bedeutung, persönliche Angelegenheiten hinsichtlich einer möglichen, plötzlich auftretenden krankheits- oder altersbedingten Unfähigkeit vorab selbst zu regeln. Eine Patientenverfügung, die individuell verfasst wird, ermöglicht es Personen, festzulegen, welche medizinische Behandlung sie wünschen, falls sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu artikulieren.
Zusätzlich bietet eine Vorsorgevollmacht die Option, eine vertraute Person zu ermächtigen, nötige Entscheidungen entsprechend der eigenen Vorstellungen zu treffen. Die Betreuungsverfügung hingegen erlaubt es, im Voraus gegen eine möglicherweise durch ein Betreuungsgericht angeordnete Betreuung vorzubeugen, indem eigene Vorstellungen für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit festgelegt werden.
Die Landfrauen laden zur Informationsveranstaltung zu dem Themenkomplex herzlich ein. Es referiert Dr. Andreas Reuther vom Hospiz-Verein Rhein-Ahr e.V. , Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Termin: Donnerstag, 21. März, 15 Uhr - Ort: Wershofen, Dorfgemeinschaftshaus. Teilnahmegebühren werden nicht erhoben.
Anmeldung erbeten bis 14. März an Anita Reintges, Tel. (0 26 94) 12 21. Gäste sind herzlich willkommen.
BA

Ich habe mich da vor einiger Zeit, glaube bei einem anderen Referenten, selber mal erkundigt. Das macht keinen Spaß, sich solche Gedanken zu machen, aber ich bin nunmal ein alter Sack und hinterher war ich froh über das Wissen, was dort vermittelt wurde. Kann es jedem nur empfehlen, sich auch mit solchen Dingen mal auseinanderzusetzen, solange wir es noch können.