Allgemeine Berichte | 05.03.2017

Nichtmeldungen können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden

Polizei Cochem appelliert an die Autofahrer - Ein Wildunfall ist unverzüglich anzuzeigen

Polizei Cochem appelliert an die Autofahrer - Ein Wildunfall ist unverzüglich anzuzeigen

Cochem. Am Samstag, 04. März 2017 informierte eine Bürgerin die Polizei über einen Wildkadaver eines Rehes am Fahrbahnrand ihres außerhalb liegenden Grundstückes, welcher typische Unfallspuren aufwies. Ein entsprechender Unfall war der Polizei nicht gemeldet worden. Da diese Sachverhalte zurzeit des Öfteren auftreten, weist die Polizei auch hier nochmals auf die Anzeigepflicht hin, die u.a. alle Verkehrsteilnehmer betrifft. Wer krankes, verletztes oder verendetes Wild in der freien Natur wahrnimmt oder als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist nach dem Gesetz verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Damit ist auch dem Tierschutz genüge getan. Nichtmeldungen können je nach Sachlage als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Cochem

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