Allgemeine Berichte | 27.10.2017

Reformationstag oder Halloween?

Polizei: „Nicht jeder Streich an Halloween ist erlaubt“

Polizei: „Nicht jeder Streich an Halloween ist erlaubt“

Koblenz. 31. Oktober - für die einen ist es der Reformationstag. Im Jahr 2017 noch dazu ein besonderer, denn zum 500. Mal jährt sich der Tag, an dem Martin Luther seine 95 Thesen zu den Missständen in der damaligen Kirche an der Tür der Schlosskirche in Wittenberg aufhängte. Damals sowas wie das „schwarze Brett“ der dortigen Uni. Und nur genau aus diesem Grund ist der 31. Oktober 2017 ein bundesweiter Feiertag. Das dürfte die „Grusel- und Partyfreaks“ kaum kümmern. Für sie steht die Nacht zum 1. November seit einigen Jahren schon auf dem persönlichen Eventkalender, jedoch unter einem völlig anderen Begriff: Halloween. Ein Brauchtum, das seinen Weg aus Irland über die USA schließlich auch zu uns gefunden hat. Die mit Abstand meisten Halloweenfeiern verlaufen auch ohne Probleme oder Zwischenfälle und kleine Streiche, auch andere zu erschrecken, gehören sicher ebenso dazu. Doch nicht jeder Streich an Halloween ist erlaubt. Wird etwas mutwillig beschädigt, kann es Ärger geben. Eier- Äpfel- und Steinwürfe sowie Farbschmierereien und damit einhergehende Beschädigungen an Autos, Hauswänden, Fenstern und Türen, empfinden zum Beispiel bestenfalls deren Verursacher noch als lustig. Die geschädigten Eigentümer und die Polizei nennen das anders: Sachbeschädigung. Und das ist schlicht und ergreifend eine Straftat! Im gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz war in den letzten Jahren ein leichter Rückgang dieser Sachbeschädigungen festzustellen. Nichtdestotrotz werden immer wieder „einfache Fälle“ der Sachbeschädigungen und Belästigungen gemeldet und zur Anzeige gebracht. Besondere Brisanz entwickeln darüber hinaus alle Sachverhalte, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen. Man will gar nicht an die Folgen denken, die ein ausgehobener Gullydeckel für einen Auto- oder einen Zweiradfahrer haben kann. Die Polizei will alles andere als ein Spielverderber sein, aber solche Vorfälle, bei denen die Sicherheit anderer aufs Spiel gesetzt oder deren Eigentum beschädigt wird, gehen eindeutig zu weit! Und auch hier handelt es sich nicht etwa um „Dumme-Jungen-Streiche“ sondern um handfeste Straftaten. Auch schon dann, wenn niemand zu Schaden kommt. Ein wichtiger Sicherheitshinweis an alle „dunkle Gestalten“ der Halloween-Nacht und insbesondere auch an die Eltern: „Sehen und gesehen werden“ lautet das Motto, wenn Sie oder Ihre Kinder sich im Straßenverkehr bewegen. Reflektoren und Blinkis an der meist schwarzen Verkleidung sorgen dafür, dass Autofahrer Sie nicht übersehen. Verkleidungen und Schreckgestalten gehören mittlerweile auch bei uns ganz selbstverständlich zu Halloween dazu. Aber auch hier gibt es Grenzen. Wer die Gesundheit Anderer gefährdet oder gar schädigt, begeht kein „Kavaliersdelikt“. Auch hier reden wir von ???? - Richtig: Straftaten! Zum Beispiel Körperverletzungen, Nötigungen oder Bedrohungen. Und auch an Halloween gibt es keine Ausnahme, die Polizei wird konsequent durchgreifen. Um ein besonderes Auge auf das Halloween-Treiben zu haben, werden nicht nur im Stadtgebiet von Koblenz in der Nacht zu Allerheiligen verstärkt Streifen unterwegs sein. Wir würden uns sehr freuen, wenn die Pressemeldung des 1. November mit den Worten „Halloween-Nacht ohne polizeiliche Vorkommnisse“ titeln könnte und wünschen Ihnen viel Spaß beim fröhlichen Feiern.

Pressemitteilung Polizeipräsidium Koblenz

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