Allgemeine Berichte | 07.12.2018

Projekt „Artenreiche Wiese“: Kreis fördert Landwirte

Über 100 Landwirte und Winzer haben sich kürzlich bei einer Infoveranstaltung in der Kreisverwaltung über das neue Förderprogramm „Artenreiche Wiese“ informiert. Landrat Dr. Jürgen Pföhler und der Vorsitzende des Kreisbauern- und Winzerverbandes, Franz-Josef Schäfer, hatten eingeladen. Beide hoben die Bedeutung der Landwirtschaft für Artenvielfalt und Insektenreichtum hervor. Dr. Johannes Noll und Christoph Brenner vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) standen für fachliche Fragen zur Verfügung. Dr. Johanna Meyer-Hamme, stellvertretende Leiterin der Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt in der Kreisverwaltung, und Andreas Weidner, Vertragsnaturschutzberater für den Kreis Ahrweiler, erläuterten die Förderbedingungen und gaben Beispiele zur praktischen Umsetzung.

Demnach ist neben neuem Saatgut auch die Mahdgutübertragung von artenreichen Wiesen förderfähig. Wer also zum Beispiel das Heu einer artenreichen Wiese auf eine artenarme Fläche aufbringt, kann ebenfalls einen Förderantrag stellen. Attraktiv ist die Saatgutförderung beispielweise für Honigbrachen. Diese sind eine mögliche Form ökologischer Vorrangflächen für greeningpflichtige Betriebe.

Förderung bis zu 1000 Euro

Der Kreis hat das Förderpaket in diesem Jahr neu aufgelegt. Es ist Teil des Projektes „Artenreiche Wiese - Lebensraum für Biene, Schmetterling & Co“. Der Kreis will Landwirte und Winzer so dabei unterstützen, Blühflächen mit artenreichen Wildblumenmischungen einzusäen und damit weitere insektenfreundliche Bereiche im Kreis Ahrweiler zu schaffen. Zielgruppe sind alle Vollerwerbs-, Nebenerwerbs- und Hobbylandwirte/-winzer, die Flächen im Kreis Ahrweiler bewirtschaften, ab einer Betriebsgröße von mindestens einem Hektar. Ausdrücklich richtet sich das Angebot an bisher grünland- und kräuterärmere Bereiche: Acker und Ackerbrachen sowie Unterwuchs im Obst- und Weinbau. Die Förderung beträgt 100 Prozent der Kosten für entsprechendes Saatgut, maximal jedoch 600 Euro pro Hektar, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 100 Euro pro angefangenem Hektar. Die Höchstfördersumme beträgt 1000 Euro.

Kostenvoranschlag genügt

Anträge können ab dem 1. Januar gestellt werden. Sie werden nach Eingang bearbeitet. Für die Förderzusage genügt ein Kostenvoranschlag, die Rechnung kann nachgereicht werden. Weitere Informationen erteilt die Abteilung Landwirtschaft/Veterinäramt: Carmen Gros, carmen.gros@kreis-ahrweiler.de, Telefon 02641/975-288.

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