Allgemeine Berichte | 10.07.2020, 10:25 Uhr

Alle 281 Testungen ohne Virus-Nachweis:

Quarantäne für Studentenwohnheime in Koblenz ist aufgehoben

Quarantäne für Studentenwohnheime in Koblenz ist aufgehoben

Koblenz. Die angeordneten Quarantänemaßnahmen für die drei Koblenzer Studentenwohnheime in der Simmerner Straße, der Spechtstraße sowie im Lerchenweg sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach drei bestätigten Corona-Fällen von Bewohnern wurden in einer großangelegten Aktion am Mittwoch und Donnerstag bei 281 Personen Abstriche genommen, welche nun ausgewertet sind. Als Ergebnis steht jetzt fest, dass bei keiner weiteren Person das Virus nachgewiesen wurde. Die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Bewohner bleibt damit bei drei. Eine Kontaktperson aus Koblenz, welche allerdings nicht in einem der Wohnheime lebt, ist ebenfalls infiziert. Es musste zunächst davon ausgegangen werden, dass zahlreiche weitere Personen in den Wohnheimen infiziert sein könnten. Daher wurden alle Bewohner als Vorsichtsmaßnahme unter Quarantäne gestellt und auf das Coronavirus getestet.

Die drei Wohnheime bieten insgesamt Platz für rund 350 Personen als Maximalbelegung. Nachdem das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises Mayen-Koblenz die genaue Zahl der infrage kommenden Kontaktpersonen ermittelte, wurde der Personenkreis eingegrenzt und 281 Personen getestet. Die Studenten wirkten bereitwillig an der Testung mit und kooperierten vorbildlich. Die Organisation der Massentestungen wurde gemeinsam von der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz mithilfe von Einheiten des Katastrophenschutzes, der Polizei und ehrenamtlicher DRK-Helfer durchgeführt. Rund 100 Kräfte waren im Einsatz. Dazu Landrat Dr. Alexander Saftig und Oberbürgermeister David Langner: „Die enorm schnelle und professionelle Unterstützung der Einsatzkräfte war beeindruckend. Wir sind sehr dankbar dafür.“ Parallel wurden vom Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der drei bestätigten Fälle ermittelt und informiert. Zugleich liefen Maßnahmen, um den Infektionsweg nachzuvollziehen.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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