Allgemeine Berichte | 13.04.2021

Klare Regelung in der Gemeinde Wachtberg

Rasenmäher & Co. – des einen Freud, des anderen Leid

Ruhe störende Geräusche nur an Werktagen (also auch samstags) von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet

Gemeinde Wachtberg. Die ersten sonnenwarmen Tage locken allerorts die Hobbygärtner ins Freie, wo es nach dem langen Winter reichlich zu tun gibt.

Nicht selten jedoch begeistert der Tatendrang des einen nicht seinen Erholung suchenden Nachbarn.

In der Gemeinde Wachtberg gibt es daher in der Straßenordnung eine klare Regelung, damit beiden Seiten zu ihrem Recht verholfen werden kann.

Hiernach sind die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die nach Lage der Örtlichkeit ungewöhnliche, die Ruhe störende Geräusche verursachen, nur an Werktagen (also auch samstags) von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr gestattet. Hiervon unberührt bleiben gewerbliche Tätigkeiten. Verstöße gegen die Ruhezeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Im Sinne eines friedlichen Miteinanders bittet die Gemeindeverwaltung Wachtberg um Berücksichtigung der Ruhezeiten. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 02 28/95 44-1 36 gerne zur Verfügung. Pressemitteilung

Gemeinde Wachtberg

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