Allgemeine Berichte | 02.10.2020

Die Stadt Koblenz informiert

Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Koblenz

Koblenz. Zur Dezimierung der Rattenpopulation in Koblenz wird vom 19. Oktober bis 27. November wieder eine stadtweite Rattenbekämpfung durchgeführt. An dieser Aktion beteiligen sich alle städtischen Ämter mit Grundbesitz bzw. die diesen verwalten.

Den Koblenzer Einwohnern und Bürgern mit Grundbesitz, den Wohnungsbaugesellschaften sowie anderen Koblenzer Behörden und Institutionen wird die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis die Aktion der Stadt Koblenz durch Einsatz eines Schädlingsbekämpfers zu unterstützen. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.

Bei der Durchführung der Rattenbekämpfung sind nachfolgende Hinweise unbedingt zu beachten:

Die Rattenbekämpfung hat lediglich in unbedingt notwendigem Umfang zu erfolgen.

Die Bekämpfung der Ratten ist stets durch einen von der Industrie- und Handelskammer geprüften Schädlingsbekämpfer, welcher über ein entsprechendes Zertifikat zum Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz verfügt, unter Anwendung von - durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin - amtlich zugelassenen chemischen Mitteln durchzuführen.

Die Köder sind verdeckt und gezielt gegen Ratten auszulegen. Ein Verschleppen durch die Ratten muss ausgeschlossen sein. Die Köder sind außerhalb von Gebäuden nur in abschließbaren Behältnissen auszulegen. Soweit Köder im Regenwasserkanal oder in Brunnenbereiche verbracht werden sollen, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion - Obere Wasserbehörde - zu beteiligen.

Tote Ratten sind so zu beseitigen, dass diese keine Gefahrenquelle für Menschen und/oder Tiere darstellen können. Die Beseitigung kann im städtischen Konfiskatbehälter (Berufsfeuerwehr) erfolgen, um so die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rivenich zu gewährleisten. Um die Übertragung von Flöhen zu vermeiden, sollten bei der Beseitigung Handschuhe getragen werden.

Soweit kein Fraß mehr festgestellt wird, ist das Auslegen der Köder einzustellen. Nicht aufgenommene Köder sowie die Köderstationen sind bis spätestens zum 27. November zu entfernen.

Über die Maßnahme ist von den anerkannten Schädlingsbekämpfern und den städtischen Ämtern, die sich an der Rattenbekämpfung beteiligen, ein Kontrollbuch zu führen (Angabe des Tages sowie des Ortes der Auslegung (differenziert nach Innengebäuden und Außenbereich), Anzahl der Stationen, Häufigkeit der Nachbelegung, verwendete Mittel, Menge der Köder, Anzahl der beseitigten Tiere, Beendigung der Maßnahme, Name(n) der durchführenden Person(en)). Das Kontrollbuch ist nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablauf der Bekämpfung, zur Kontrolle dem Ordnungsamt der Stadt Koblenz vorzulegen.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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