Allgemeine Berichte | 14.08.2018

Stadt Koblenz

Rechtsgutachten zur Versorgung des Alt-OBs liegt vor

Koblenz. Der Stadtrat hatte im Dezember 2017 die Verwaltung beauftragt, ein Rechtsgutachten zu den „Optionen rechtlicher Schritte der Stadt Koblenz, um vom Land Rheinland-Pfalz den Versorgungslastenausgleich zu erhalten, den die Stadt Koblenz erhalten würde, wenn Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden wäre“, einzuholen. Ein renommierter Würzburger Rechtsprofessor hat den Auftrag angenommen und sein Gutachten nun der Stadtverwaltung vorgelegt, die es vertraulich den Ratsfraktionen weitergegeben hat. Der Gutachter wirft zunächst einen Blick auf die tatsächliche Ausgangslage und beginnt dann die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der Versetzung von Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig in den einstweiligen Ruhestand im April 2010. Sodann wendet er sich der zentralen Frage zu, ob und welche Ansprüche der Stadt Koblenz gegen das Land Rheinland-Pfalz auf Zahlung eines Pensionslastenausgleichs bestehen. Schließlich beurteilt er, wie Ansprüche der Stadt Koblenz gegen das Land Rheinland-Pfalz im Falle der Weigerung des Landes, den Ausgleich vorzunehmen, gerichtlich geltend gemacht und durchgesetzt werden könnten. Über die Frage, was die Stadt Koblenz unternehmen wird, falls das Land den förmlichen Antrag auf Pensionslastenausgleich ablehnen wird - bisher gibt es hierzu nur rechtlich unverbindliche Absichtsbekundungen des Landes - , wird der Stadtrat beschließen. Mittlerweile liegen Anträge von Ratsfraktionen vor, in der nächsten Ratssitzung Ende des Monats über das Gutachten zu diskutieren und ggf. weitere Schritte zu beraten. Um die Chancen der Stadt im Falle einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Land nicht zu gefährden, kann derzeit nicht zu den Ergebnissen des Gutachtens Stellung genommen werden. Die Beratungen des Stadtrates sind deshalb nicht öffentlich.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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