Allgemeine Berichte | 05.02.2026

Informationsveranstaltung in Andernach

Rechtzeitig vorsorgen

Andernach. Das Soziale Kompetenz-Zentrum SK-Andernach lädt am Donnerstag, den 26. Februar 2026, um 16 Uhr zu einer umfassenden Informationsveranstaltung ein, die sich mit den Themen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patiententestament beschäftigt. Diese Veranstaltung findet im Seminarraum der SK-Geschäftsstelle in der Füllscheuer 14a in Andernach statt und ist für alle Interessierten kostenlos zugänglich.

Ein zentrales Thema der Veranstaltung ist die Frage, wer im Falle von Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall im Sinne der betroffenen Person Entscheidungen treffen kann, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen. Ab dem 18. Lebensjahr kann jeder durch Vollmachten und Verfügungen seine Wünsche regeln. Eine Patientenverfügung beispielsweise ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung, die im Vorfeld festlegt, welche medizinischen Behandlungen oder Eingriffe gewünscht oder abgelehnt werden. Diese Verfügung stellt sicher, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gewahrt bleibt und entlastet die Bevollmächtigten bei schwierigen medizinischen Entscheidungen.

Darüber hinaus stellt eine Vorsorgevollmacht sicher, dass im Notfall eine Vertrauensperson befugt ist, mit Ärzten zu sprechen und Entscheidungen zu treffen. Sie regelt zudem weitere Angelegenheiten, wie Finanzen, Pflege, Wohnungsangelegenheiten und den Umgang mit Justiz oder Behörden. Liegt in einer Notsituation keine Vorsorgevollmacht vor, setzt das zuständige Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer ein. Um dies zu vermeiden, kann eine Betreuungsverfügung verfasst werden, in der im Voraus eine oder mehrere vertraute Personen benannt oder ausgeschlossen werden können. Diese Verfügung kann auch weitere Wünsche zur Lebensgestaltung im Betreuungsfall enthalten. Besonders für Alleinstehende ist eine Betreuungsverfügung von großer Bedeutung und wird dringend empfohlen.

Vor Ort stehen Formblätter, Vollmachten und Broschüren zur Verfügung. Holger Busch und Karsten Welling, erfahrene Mitarbeiter der sozialen Betreuungseinrichtungen, leiten die Veranstaltung und beantworten eingehend alle offenen Fragen oder geben Auskünfte zum Betreuungsrecht. Anmeldungen werden telefonisch unter der Nummer 02632-31590 oder per E-Mail an sk-andernach@t-online.de entgegengenommen. Weitere Informationen sind auf der Website www.sk-andernach.de erhältlich.BA

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