Allgemeine Berichte | 18.01.2017

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises:

Rekordergebnis für öffentlich geförderten Wohnungsbau

Rhein-Sieg-Kreis. Die Zahlen sprechen für sich: In den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises wurden 448 Wohneinheiten (darunter 143 Wohneinheiten für Flüchtlinge) in 25 Neubaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 54,3 Mio. Euro gefördert. Der Wert des Vorjahres wurde damit um rd. 169 Prozent gesteigert. Zusammen mit der Stadt Bonn wurden sogar rd. 80,6 Mio. Euro aus dem gemeinsamen Globalbudget bewilligt. Im Wohnungsbestand wurden mit rd. 340.000 Euro Maßnahmen zur energetischen Nachrüstung bzw. zur Einbruchsicherung gefördert.

„Das Thema bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum ist allgegenwärtig und auch vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnraumbedarfsanalyse von großer Bedeutung. Der Fachbereich Wohnungsbauförderung trägt zu einer Entwicklung in die richtige Richtung maßgeblich bei“, erklärt Landrat Sebastian Schuster und lobt: „Das Förderergebnis für das vergangene Jahr ist herausragend!“

Tim Hahlen, Leiter des Amtes für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft und Kreisstraßenbau des Rhein-Sieg-Kreises ergänzt: „Wir waren trotz der starken Antragssteigerung in der Lage, die gesamten dem Kreis für 2016 zur Verfügung gestellten Mittel auszuschöpfen und für alle bewilligungsreifen Anträge Förderzusagen auszusprechen. Das gibt den Investoren Planungssicherheit für ihre Bauvorhaben.“ Doch mit diesem Ergebnis wird nicht nur die Kontinuität der sozialen Wohnraumförderung nachhaltig und dauerhaft gewährleistet, auch kleine und mittlere Unternehmen in der Region profitieren von dem Rekordergebnis durch Bauaufträge.

Hinweis: Zum Bezug einer geförderten Wohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich. Im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung, der sich auf die kreisangehörigen Gemeinden erstreckt, wurden im vergangenen Jahr 384 solcher Bescheinigungen ausgestellt.

Auch selbst genutztes Wohneigentum bleibt mit einem Fördervolumen von rd. 1,11 Mio. Euro fester Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Wer in früheren Jahren gefördert wurde, profitiert von den günstigen Zinskonditionen der NRW.Bank, solange das Familieneinkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt. Im abgelaufenen Jahr konnten so 115 „Zinssenkungsbescheinigungen“ erteilt werden.

Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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