Allgemeine Berichte | 11.07.2019, 11:43 Uhr

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz informiert

Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Neuer Termin für Steuererklärung am 31. Juli

Rheinland-Pfalz. Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2018 abgeben muss, hat in diesem Jahr Zeit bis zum 31. Juli. Das gilt auch für Rentner. Damit sie alles vollständig ausfüllen können, bescheinigt ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2018. Diese Angaben werden für die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ benötigt.

Bescheinigung online oder telefonisch anfordern

Die Bescheinigung kann unter www.eservice-drv.de oder www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services - Online-Dienste - Versicherungskonto & Anträge - Online-Dienste ohne Registrierung - Versicherungsunterlagen anfordern“) oder unter der kostenlosen Service-Nummer (08 00) 10 00 48 00 bestellt werden. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.

Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen

Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2018 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 800 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 600 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter (08 00) 10 00 48 00 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das unter www.drv-rlp.de/beratung.

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

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