Allgemeine Berichte | 14.01.2025

Rhein-Sieg-Kreis: Mehr Kinder zur Adoption frei gegeben

Rhein-Sieg-Kreis. Frauen und Paare bei ihrer Entscheidung, ob sie ein Kind zur Adoption frei geben zu begleiten – das ist eine der Hauptaufgaben der Fachstelle Adoption in der Kreisverwaltung. Sie begleitet und berät die leiblichen Eltern verantwortungsbewusst und weitschauend bei ihrer schwierigen und lebenslangen Entscheidung.

Im Jahr 2024 gab es im Bereich des Kreisjugendamtes außergewöhnlich viele leibliche Eltern, die als Zukunftsperspektive für ihr Kind die Adoption sahen. Die Gründe waren vielfältig: Psychische Erkrankungen und damit einhergehend die Erkenntnis „ich schaffe das nicht, auch nicht mit Hilfe und Unterstützung!“, junges Alter von leiblichen Eltern oder die berechtigte Erwartung von sozialer Stigmatisierung, wenn die Schwangerschaft und Geburt bekannt wird.

Das Team der Fachstelle Adoption steht den Eltern zur Seite – denn Vieles gibt es zu bedenken: Ist eine Adoption der richtige Weg, gibt es Alternativen aus der Not? Gibt es Freunde oder Familie, mit denen die leiblichen Eltern sprechen können? Manchmal möchten sie dem Kind etwas mitgeben – ein kleines Geschenk, ein Foto oder einen Brief. Wie können die leiblichen Eltern dem Kind und den Adoptiveltern erklären, warum es zur Adoption kommt? Möchten sie einen Namen geben oder sollen dies die Adoptiveltern bestimmen? Und: möchten sie Kontakt nach abgeschlossener Adoption mit dem leiblichen Kind und dessen neuer Familie und wie soll dieser aussehen? Das Gesetz sieht vor, dass die Fachstelle Adoption diese Fragen im Vorfeld der Vermittlung klärt.

Eine Adoption endet jedoch nicht mit dem Ausspruch vor Gericht. Adoption ist ein lebenslanger Prozess, bei der das Kreisjugendamt alle Beteiligten begleitet. Die leiblichen Eltern bei der Verarbeitung der Entscheidung, die Adoptivkinder bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Biographie, die Adoptiveltern bei ihrer besonderen Elternschaft.

Dieses Jahr gab es mit einer Anzahl von 6 außergewöhnlich viele Vermittlungen im Rhein-Sieg-Kreis. Aus diesem Grund hatte sich die Fachstelle Adoption dazu entschieden, eine Krabbelgruppe für neue Adoptiveltern zu gründen. So kommen die Adoptivfamilien miteinander in den Austausch über durchwachte Nächte, Beikost und zahnende Kinder, aber auch über Gedanken und manchmal auch Sorgen, wie man eine Biographie erklärt oder wie man mit dem Kontakt oder auch Nicht-Kontakt von leiblichen Eltern umgeht.

Deutlich häufiger, als die „klassische“ Inlands-Adoption ist die Stiefkindadoption. Im Jahr 2024 bearbeitete die Fachstelle Adoption 27 Stiefkindadoptionen. Wenn ein Stiefelternteil das Kind der Partnerin oder des Partners annehmen möchte, prüft das Kreisjugendamt, ob die Adoption ‚dem Wohl des Kindes dient‘. Auch in diesen Fällen gibt es vieles zu beachten: Gibt es eine Bereitschaft zur Einwilligung vom leiblichen abgebenden Elternteil? Ist mit dem Kind über die geplante Adoption gesprochen worden? Welchen Zweck soll die Adoption erfüllen? Wie wird zukünftig mit der Biographie des Kindes umgegangen?

Häufig bei der Stiefkindadoption ist die Adoption bei lesbischen Paaren – eine Frau adoptiert das gemeinsam gewünschte Kind, das die Lebenspartnerin oder Ehefrau zur Welt gebracht hat. Im Jahr 2024 gab es deshalb auch einen Begegnungstag für diese Regenbogenfamilien – mit großem Erfolg. Die Familien profitierten davon, andere Familien kennen zu lernen, sich über ihre besondere Familienform und die Erfahrungen damit auszutauschen oder Fragen zur Biographiearbeit zu besprechen.

Weder bei der Stiefkindadoption noch bei der Inlandsadoption oder der zahlenmäßig immer weniger werdenden Auslandsadoption endet die Begleitung mit dem Ausspruch der Adoption. Die besondere Form der Biographie und Elternschaft birgt immer wieder neue Fragen, für die das Kreisjugendamt Ansprechpartner ist.

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