Allgemeine Berichte | 22.01.2019

Wenn Eis und Schnee die Sicht behindern

Riskant und teuer: Nur mit Guckloch unterwegs

Symbolbild. Foto: pixabay

Überregional. Wenn das Auto am Morgen von einer Schnee- und Eisschicht bedeckt ist, wartet Arbeit: Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis frei sein, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden.

Bei der Frontscheibe reicht es nicht, nur ein kleines Guckloch freizukratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch durch die Seitenscheiben muss die Sicht frei sein, andernfalls erhöht sich das Unfallrisiko erheblich. Wichtig für gute Sicht: genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Beim Kratzen nicht mit zu viel Druck hin und her kratzen, sonst wirken Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier. Bevor man das Auto abstellt, die Scheibenreinigungsanlage kurz laufen lassen; so wird die Scheibe gereinigt und beim Kratzen am Morgen besteht weniger Gefahr durch Streumittelreste. Die Scheiben mit heißem Wasser zu enteisen, ist keine gute Idee. Es besteht die Gefahr, dass die vereisten Scheiben aufgrund des Temperaturunterschieds Risse bekommen oder sogar springen. Zudem gefriert das Wasser auf der Scheibe wieder, sobald sie erkaltet.

Generell gilt: Den Motor beim Eiskratzen und Schneefegen nicht im Stand laufen lassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm, Abgase und riskiert ein Bußgeld. Im Winter empfiehlt der ADAC einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu haben.

Pressemitteilung ADAC e.V.

Symbolbild. Foto: pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Kreishandwerkerschaft
Dauerauftrag 2025
Alles rund ums Haus
Rund ums Haus
Anzeigensponsoring Sommerbunt - o.B.
Anzeige "Rund ums Haus"
Heimat aktiv AW
Projektingenieur
Empfohlene Artikel
Symbolbild.
49

Trier. Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einen Priester des Bistums Trier von seinem Dienst beurlaubt. Gegen den Priester läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches).

Weiterlesen

Weitere Artikel
Aufgrund fehlender finanzieller Mittel muss das Taschenlampenkonzert in Koblenz entfallen.
2641

Finanzielle Mittel reichen nicht aus

Taschenlampenkonzert in Koblenz muss abgesagt werden

Bonn/Koblenz. Der Bunter Kreis Rheinland freut sich sehr, dass das diesjährige Benefizkonzert in Bonn am 12. September 2026 wieder wie geplant stattfinden kann. Dank der großartigen Unterstützung zahlreicher Sponsoren, engagierter Helferinnen und Helfer sowie vieler treuer Unterstützerinnen und Unterstützer ist die Durchführung dieser besonderen Veranstaltung gesichert. Der Verein spricht allen Beteiligten dafür seinen herzlichen Dank aus.

Weiterlesen

Symbolbild
628

Rheinbreitbach. Am Nachmittag des 25. Juni 2026 ereignete sich auf der B42 bei Rheinbreitbach ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Der 26-jährige Kölner war mit seinem Motorrad von Bonn in Richtung Unkel unterwegs. An der Einmündung Mühlenweg versuchte er, rechts an einem LKW vorbeizufahren, der nach links in den Mühlenweg abbiegen wollte.

Weiterlesen