Allgemeine Berichte | 26.09.2024, 11:09 Uhr

Geschützte Vegetationsperiode endet am 1. Oktober

Rodungen und Gehölzrückschnitte wieder erlaubt

Kreis Ahrweiler. Rodungen und Gehölzrückschnitte sind ab Oktober – bis zum 28. Februar – wieder erlaubt. Darauf macht die Untere Naturschutzbehörde aufmerksam. Für den Rückschnitt eignen sich insbesondere trockene Tage mit bedecktem Himmel und ohne Minustemperaturen.

Mit Ende der gesetzlich festgesetzten Vegetationszeit können Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze beschnitten oder auf Stock gesetzt werden. Die gesetzlich vorgegebene Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September dient dem Schutz und Erhalt von Lebensstätten wild lebender Tiere, insbesondere Vögeln. Es sollte daher frühzeitig mit den notwendigen Rodungen und Gehölzrückschnitten begonnen werden. Eine Verlängerung der Frist durch die Untere Naturschutzbehörde ist nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht möglich.

Unabhängig davon gelten die weiteren Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes und der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“. Demnach ist es untersagt, bedeutsame Landschaftselemente wie Feldgehölze, Streuobstbestände, Alleen und markante Einzelbäume sowie Rohr- oder Riedbestände zu beseitigen oder zu beschädigen.

In jedem Fall ist vor Beginn von Rodungs- und Rückschnittarbeiten eine sorgfältige Sichtprüfung der Gehölze auf Nester, Baumhöhlen und -spalten zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und anderen Baumbewohnern, vorzunehmen. Gibt es keine Hinweise auf aktuell bewohnte Lebensstätten, können die Schnitt- und Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Wichtig: Unsere heimische Vogelwelt benötigt auch in den Wintermonaten Rückzugsmöglichkeiten sowie Schutz vor der Witterung und natürlichen Feinden. Insofern ist das sogenannte „Auf den Stock setzen“, also ein Abschneiden der Hecke eine Handbreit über dem Erdboden zum Wohle der örtlichen Fauna wenn möglich auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Untere Naturschutzbehörde, Cora Blechen, Telefon 02641/975-233, E-Mail Cora.Blechen@kreis-ahrweiler.de oder Monika Peters, Telefon 02641/975-442, E-Mail Monika.Peters@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Empfohlene Artikel
Bildergalerien
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Dauerauftrag
Dienstleistungen
Martinsmarkt Adendorf
Titel-Anzeige
Stellenanzeige Kita Leitung / Erzieher / päd. Fachkräfte
Imageanzeige (1)
Weitere Artikel
50 ehrenamtlichen Ordnern
577

Koblenz. Angeführt von Alexandra Susenburger und ihrem Hengst Cartujano zogen erneut rund 2.000 Teilnehmende vom Münzplatz durch die Straßen und Gassen der Koblenzer Altstadt zum Deutschen Eck. Musikalisch unterstützt wurde der Zug durch die Musikvereine von Löf und Rhens und dem Posaunenchor des Evangelischen Gemeindeverbandes.

Von "Unsere Altstadt" aus Koblenz

Weiterlesen

In Brogsitters Gasthaus Sanct Peter wurden die besten Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet.
1881

Siegerweine zeigen die außergewöhnliche Klasse an der Ahr

Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zum 16. Mal zeichnete der Weinpreis „Ahrwein des Jahres“ die besten Weine des Anbaugebiets Ahr aus. Insgesamt 97 Weine wurden in diesem Jahr in sechs Kategorien bewertet. Die Preisverleihung fand in Brogsitters Gasthaus St. Peter in Walporzheim statt, wo Winzerinnen, Winzer und Weinfachleute zusammenkamen, um die Siegerweine zu würdigen.

Von Barbara Knieps aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

Weiterlesen