Allgemeine Berichte | 11.10.2019

SGD Nord: „Rückhaltebecken Mülheimer Bach“ wird überprüft

Routinekontrolle

Am Dienstag, 15. Oktober

Die Stauanlage des „Rückhaltebeckens Mülheimer Bach“ in Mülheim-Kärlich wird überprüft. Copyright: SGD Nord

Mayen-Koblenz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord führt als Obere Wasserbehörde am 15. Oktober eine Überprüfung der Stauanlage des „Rückhaltebeckens Mülheimer Bach“ in Mülheim-Kärlich durch. Dabei wird der aktuelle Zustand der Anlage überprüft. Es handelt sich um eine Routinekontrolle, die gemeinsam mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm als Betreiberin und Unterhaltspflichtige durchgeführt wird. Die Stauanlage wurde 1985 in Betrieb genommen und in Sicherheitsklasse 2 eingeordnet. Das Rückhaltebecken wurde oberhalb der Ortslage Mülheim-Kärlich im Hauptschluss des „Lützelbaches“ errichtet und dient dem Hochwasserschutz der Ortslage. Das Becken hat ein Rückhaltevolumen von 74.000 Kubikmetern und eine Stauhöhe von rund 5 Metern. Zur landschaftlichen Einbindung wurde das Becken mit einem Dauerstau angelegt, der den Charakter eines naturnahen Landschaftsweihers hat. Als Obere Wasserbehörde überwacht die SGD Nord insgesamt rund 550 Stauanlagen. Sie werden nach Größe und Sicherheitsrelevanz in drei Klassen eingeteilt. Die größten 17 Anlagen, in erster Linie Talsperren und große Rückhaltebecken der Sicherheitsklasse S1, werden besonders stark und aufwendig überwacht. Die mittelgroßen Anlagen gehören zur Klasse S2, die Vielzahl der kleinen Anlagen der Klasse S3 sind in privater Hand. Die SGD Nord führt regelmäßige Stauanlagenschauen durch. Bei S1-Anlagen geschieht dies alle 3 Jahre, bei S2-Anlagen im Rhythmus von 5 Jahren. Die kleineren Anlagen werden im Rahmen der allgemeinen Gewässerschauen überwacht. Diese Überprüfung dient der Sicherheit. Denn große Stauanlagen bergen bei Versagen oder Überlastung des Staubauwerks ein erhebliches Risiko für Überschwemmung, mit den damit verbundenen Schäden. Deshalb müssen festgestellte Mängel an Anlagen zügig beseitigt werden. An der Begehung des Rückhaltebeckens können Eigentümer und Anlieger sowie anerkannte Verbände nach dem Bundesnaturschutzgesetz teilnehmen. Treffpunkt ist um 10 Uhr am Absperrbauwerk des Rückhaltebeckens auf der rechten Seite.

Pressemitteilung

SGD Nord

Die Stauanlage des „Rückhaltebeckens Mülheimer Bach“ in Mülheim-Kärlich wird überprüft. Copyright: SGD Nord

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