Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Scharka-Virus schädigt die Steinobstbäume
Meckenheim. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat im Bereich des Wormersdorfer Baches einen Befall mit dem Scharka-Virus festgestellt. Nun ist die Stadt Meckenheim aufgefordert, die betroffene 150 Meter lange Hecke bis spätestens Mitte September zu roden.
Das Scharka-Virus verursacht bei Steinobstsorten wie Pflaumen, Mirabellen oder Kirschen erhebliche Schäden. In der Folge ist der Stadt Meckenheim durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen aufgrund der Verordnung zur Bekämpfung des Scharka-Virus in Verbindung mit dem Pflanzenschutzgesetz ein entsprechender Rodungsbescheid zugegangen.
Die Maßnahme selbst wird durch Fachkräfte des städtischen Baubetriebshofs ausgeführt. Das gerodete Gut wird anschließend ortsnah verbrannt, um die Verbreitung des Erregers zu unterbinden. Sie dient dem Schutz des hiesigen Obstanbaugebiets.
Pressemitteilung der
Stadt Meckenheim
