Allgemeine Berichte | 06.02.2023

Jugendschöffenwahl 2023

Schöffe werden und mitentscheiden!

Kreis Westerwald. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises sucht Personen, die an den zuständigen Jugendschöffengerichten in Montabaur und Koblenz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen als ehrenamtliche Richter tätig sein möchten.

„Doch was bedeutet das?“

Als Schöffe bringt man seine Lebenserfahrung in die Rechtsfindung mit ein und stärkt die Unabhängigkeit der Gerichte. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich – es zählen die Lebenserfahrung und der „gesunde Menschenverstand“. Ergänzend dazu gibt der Gesetzgeber vor, dass Jugendschöffen im Bereich der „Jugenderziehung“ erfahren sein müssen. Eine pädagogische Ausbildung ist aber keinesfalls zwingend. Das Kriterium ist beispielsweise auch erfüllt, wenn man Jugendarbeit in einem Verein leistet. Schöffen sind dem Berufsrichter in Bezug auf die Entscheidung gleichgestellt. Damit sind Schöffen quasi ein Richter ohne Robe! Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann also kein Urteil gefasst werden.

„Welchen zeitlichen Aufwand habe ich?“

Benannte Schöffen haben in der Regel nicht mehr als 12 ordentliche Sitzungen pro Jahr, außer es ergeben sich in einem speziellen Fall zusätzliche Verhandlungstage. Die Termine werden bis zum 30. November des Vorjahres mitgeteilt.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

„Kann ich mich auf zwei Ehrenämter als Jugendschöffe und als Schöffe gleichzeitig bewerben?“

Ja, man kann sich parallel für beide Ehrenämter bewerben. Es ist jedoch nur möglich, in einer Amtsperiode ein Ehrenamt auszuüben. Die Auswahl trifft das zuständige Gericht.

„Ich bin bereits in dieser Amtsperiode Schöffe – kann ich mich erneut bewerben?“

Ja, das Ehrenamt als Jugendschöffe bzw. Schöffe kann unbegrenzt auch nach Ausübung in den vorherigen Wahlperioden wahrgenommen werden.

„Wer darf sich bewerben?“

Bewerben können sich deutsche Frauen und Männer im Alter von 25 bis 69 Jahren mit Wohnsitz im Westerwaldkreis. Egal, welchen Bildungsgrad man hat. Die Vielfalt ist wichtig. Es geht darum, einen Querschnitt der Gesellschaft zu bilden.

„Es geht beim Schöffenamt auch darum, dass die Stimme des Volkes wirklich Anteil an der Rechtsprechung nimmt. Denn letztendlich entscheiden Schöffen über Menschen,“ macht Landrat Schwickert deutlich. „Durch die Übernahme eines solchen Amtes stärken die Ehrenamtler unsere Demokratie. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.“

„Sie können sich vorstellen die verantwortungsvolle und spannende Aufgabe als Jugendschöffe wahrzunehmen?“

Dann kann man bis zum 30. April seine Bewerbung auf dem Postweg oder digital (jugendschoeffe@westerwaldkreis.de) der Kreisverwaltung zukommen lassen. Bitte dazu das vorgefertigte Formular verwenden. Dieses kann man unter https://www.westerwaldkreis.de/schoeffenwahl.html downloaden oder telefonisch anfordern (0 26 02 124-3 97). Unter den genannten Kontaktdaten steht man auch gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Empfehlenswerte Informationen zum Schöffenamt findet man unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-tv.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Westerwaldkreis

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