Allgemeine Berichte | 07.03.2018

Gemeinde Wachtberg

Schöffenwahl 2018

Wachtberg. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Gemeinde Wachtberg insgesamt 60 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Gemeinde Wachtberg und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Ausführliche Infos zu den Voraussetzungen und zur Tätigkeit eines Schöffen siehe auf www.wachtberg.de. Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bis zum 19. April beim Ordnungsamt der Gemeinde Wachtberg, (0228) 9544 178. Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.wachtberg.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März an das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises (02241) 132 160. Bewerbungsformulare können von der Internetseite des Jugendamtes www.rhein-sieg-kreis.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

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