Allgemeine Berichte | 13.02.2019, 12:26 Uhr

Information der Gemeinde Wachtberg

Schonzeit für Hecken und Gebüsche

Rückschnitte nur noch bis 28. Februar - ab 1. März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Wachtberg. Auch wenn bei den winterlichen Temperaturen noch keine große Lust am Gärtnern aufkommen will, ist für Gartenfreunde bereits einiges zu tun, um den Garten fit für den Sommer zu machen. Hierzu zählt auch der erforderliche Rückschnitt von Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen. Jedoch ist zu beachten, dass ab 1. März die Schonzeit beginnt und bis zum 30. September diese dann weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden dürfen.

Grund hierfür ist, dass Bäume, Hecken und Gebüsche unseren heimischen Vögeln, Insekten, Säugetieren, Reptilien und Amphibien Schutz vor natürlichen Feinden bieten. Die Gehölze dienen ihnen als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt.

Behutsame Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, die jährlich austreibenden Zweige zu beseitigen oder die Bäume gesund zu erhalten, sind von dem gesetzlichen Verbot ausgenommen und ganzjährig möglich.

Ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind Bäume, die auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, also auch in privaten Hausgärten. Bevor jedoch Bäume gefällt werden, ist besondere Achtsamkeit gefordert. Sollten sich in den Bäumen Brut- und Nistplätze befinden, muss die Untere Landschaftsbehörde eingeschaltet werden.

Durch Radikalschnitte wird den Vögeln und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen. Auf jeden Fall sollte auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt. In diesem Fall sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen.

Wer trotzdem in der Schonzeit zum Kahlschlag ansetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz und riskiert ein Bußgeld.

Weitere Fragen beantwortet Frau Kamradt im Rathaus der Gemeinde Wachtberg unter melanie.kamradt@wachtberg.de oder Tel. (02 28) 9 54 41 53.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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